Grundgesetz

   I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)   
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Art. 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen. 3Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. 4Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

(5) 1Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. 2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

(6) 1Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. 2Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. 3Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

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Hinweis der Redaktion:

Siehe Berichte der Bundesregierung gemäß Artikel 13 Abs. 6 Satz 1 des Grundgesetzes.

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Rechtsprechung zu Art. 13 GG

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Querverweise

Auf Art. 13 GG verweisen folgende Vorschriften:

    Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) 
      Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation
        Aufgaben und allgemeine Vorschriften
          § 306 (Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme)
        Zuständigkeit
          Aufsicht im Europäischen Wirtschaftsraum
            § 327 (Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen)
    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Verfahren im ersten Rechtszug
        Vorbereitung der öffentlichen Klage
          § 161 (Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft)
    Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) 
      Befugnisse des Bundeskriminalamtes
        Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren
          § 16 (Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung)
     
      Gemeinsame Bestimmungen
        § 38 (Einschränkung von Grundrechten)
    Polizeigesetz (PolG) 
      Das Recht der Polizei
        Maßnahmen der Polizei
          Allgemeines
            § 4 (Einschränkung von Grundrechten)
    Waffengesetz (WaffG) 
      Umgang mit Waffen oder Munition
        Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten
          § 36 (Aufbewahrung von Waffen oder Munition)
          § 39 (Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau)
     
      Sonstige waffenrechtliche Vorschriften
        § 46 (Weitere Maßnahmen)
    Abgabenordnung (AO) 
      Durchführung der Besteuerung
        Mitwirkungspflichten
          Führung von Büchern und Aufzeichnungen
            § 146b (Kassen-Nachschau)
     
      Schlussvorschriften
        § 413 (Einschränkung von Grundrechten)
    Bewertungsgesetz (BewG) 
      Besondere Bewertungsvorschriften
        Einheitsbewertung
          A. Allgemeines
            § 29 (Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen)
        Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1. Januar 2022
          A. Allgemeines
            § 229 (Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen)
    Gewerbeordnung (GewO) 
      Stehendes Gewerbe
        2. Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
          B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
            § 29 (Auskunft und Nachschau)
     
      Arbeitnehmer
        3. Aufsicht
          § 139b (Gewerbeaufsichtsbehörde)
    Handwerksordnung (HwO) 
      Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
        Handwerksrolle
     
      Organisation des Handwerks
        Handwerkskammern
    Kreditwesengesetz (KWG) 
      Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
        3. Auskünfte und Prüfungen
          § 44c (Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen)
    Börsengesetz (BörsG) 
      Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und ihre Organe
        § 3 (Aufgaben und Befugnisse der Börsenaufsichtsbehörde)
    Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
        § 6 (Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt)
     
      Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten
        Überwachung von Unternehmensabschlüssen
          § 107 (Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungsbefugnisse der Bundesanstalt)
    Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) 
      Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
        Allgemeine Vorschriften
          § 16 (Verfolgung unerlaubter Investmentgeschäfte)
    Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 
      Regulierung des Netzbetriebs
        Netzanschluss
          § 19a (Umstellung der Gasqualität; Verordnungsermächtigung)
     
      Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
        Behördliches Verfahren
          § 69 (Auskunftsverlangen, Betretungsrecht)
    Wassergesetz (WasserG) 
      Übergangs- und Schlussbestimmungen
        § 127 (Einschränkung des Grundrechts nach Artikel 13 des Grundgesetzes)
    Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
      Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
        Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
          § 52 (Auskunfts- und Zutrittsrecht)
    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) 
      Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
        Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter
          § 19 (Duldungspflichten bei Grundstücken)
     
      Überwachung
        § 47 (Allgemeine Überwachung)
    Landesabfallgesetz (LAbfG) 
      Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
        § 10 (Satzung)
     
      Überwachung, Datenverarbeitung
        § 19 (Behördliche Überwachung, Anordnungen)
    Arzneimittelgesetz (AMG) 
      Schutz des Menschen bei der klinischen Prüfung
        § 42c (Inspektionen)
     
      Überwachung
        § 64 (Durchführung der Überwachung)
    Infektionsschutzgesetz (IfSG) 
      Verhütung übertragbarer Krankheiten
        § 15a (Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung)
        § 16 (Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten)
        § 17 (Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung)
     
      Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
        § 25 (Ermittlungen)
        § 28 (Schutzmaßnahmen)
        § 29 (Beobachtung)
        § 32 (Erlass von Rechtsverordnungen)
     
      Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen
        § 36 (Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung)
     
      Wasser
        § 41 (Abwasser)
     
      Tätigkeiten mit Krankheitserregern
        § 50a (Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung)
        § 51 (Aufsicht)

Redaktionelle Querverweise zu Art. 13 GG:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Zwangsvollstreckung
        Allgemeine Vorschriften
          § 758a (Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit) (zu Art. 13 II)
    Strafprozeßordnung (StPO) 
      Allgemeine Vorschriften
        Ermittlungsmaßnahmen
          § 100c I Nr. 3 (Akustische Wohnraumüberwachung) (zu Art. 13 III)
          § 100e (Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c) (zu Art. 13 VI)
          § 102 (Durchsuchung bei Beschuldigten) (zu Art. 13 II)
          § 103 (Durchsuchung bei anderen Personen) (zu Art. 13 II)
          § 105 (Verfahren bei der Durchsuchung) (zu Art. 13 II)
    Polizeigesetz (PolG) 
      Das Recht der Polizei
        Maßnahmen der Polizei
          Polizeiverordnungen
            § 23 (Zustimmungsvorbehalte) (zu Art. 13 IV)
          Einzelmaßnahmen
            § 31 (Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot zur Verhütung terroristischer Straftaten) (zu Art. 13 II)
Was ist das?

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