Kreislaufwirtschaftsgesetz
(Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen)
Artikel 1 des Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), in Kraft getreten am 01.03.2012 bzw. 01.06.2012zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2023 (BGBl. I S. 56) m.W.v. 09.03.2023
Teil 1Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5)
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Nebenprodukte
§ 5 Ende der Abfalleigenschaft
Teil 2
Abschnitt 1
§ 6 Abfallhierarchie
Abschnitt 2Kreislaufwirtschaft (§§ 7 - 14)
§ 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft
§ 7a Chemikalien- und Produktrecht
§ 8 Rangfolge und Hochwertigkeit der Verwertungsmaßnahmen
§ 9 Getrennte Sammlung und Behandlung von Abfällen zur Verwertung
§ 9a Vermischungsverbot und Behandlung gefährlicher Abfälle
§ 10 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft
§ 11 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft für Bioabfälle und Klärschlämme
§ 12 Qualitätssicherung im Bereich der Bioabfälle und Klärschlämme
§ 13 Pflichten der Anlagenbetreiber
§ 14 Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Verwertung
Abschnitt 3Abfallbeseitigung (§§ 15 - 16)
Abschnitt 4
Teil 3Produktverantwortung (§§ 23 - 27)
§ 23 Produktverantwortung
§ 24 Anforderungen an Verbote, Beschränkungen, Kennzeichnungen, Beratung, Information und Obhutspflicht
§ 25 Anforderungen an Rücknahme- und Rückgabepflichten, die Wiederverwendung, die Verwertung und die Beseitigung der nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle, Kostenbeteiligungen für die Reinigung der Umwelt; Obhutspflicht
§ 26 Freiwillige Rücknahme, Wahrnehmung der Produktverantwortung
§ 26a Freistellung von Nachweispflichten bei freiwilliger Rücknahme gefährlicher Abfälle
§ 27 Besitzerpflichten nach Rücknahme
Teil 4Planungsverantwortung (§§ 28 - 44)
Abschnitt 1
Abschnitt 2
§ 30 Abfallwirtschaftspläne
§ 31 Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen
§ 32 Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abfallwirtschaftsplänen, Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 33 Abfallvermeidungsprogramme
Abschnitt 3
§ 34 Erkundung geeigneter Standorte
§ 35 Planfeststellung und Genehmigung
§ 36 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
§ 37 Zulassung des vorzeitigen Beginns
§ 38 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren
§ 39 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen
§ 40 Stilllegung
§ 41 Emissionserklärung
§ 42 Zugang zu Informationen
§ 43 Anforderungen an Deponien
§ 44 Kosten der Ablagerung von Abfällen
Teil 5
Teil 6Überwachung (§§ 47 - 55)
§ 47 Allgemeine Überwachung
§ 48 Abfallbezeichnung, gefährliche Abfälle
§ 49 Registerpflichten
§ 50 Nachweispflichten
§ 51 Überwachung im Einzelfall
§ 52 Anforderungen an Nachweise und Register
§ 53 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen
§ 54 Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen
§ 55 Kennzeichnung der Fahrzeuge
Teil 7Entsorgungsfachbetriebe (§§ 56 - 57)
§ 56 Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben
§ 57 Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften
Teil 8
§ 58 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§ 59 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 60 Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
§ 61 Anforderungen an Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
Teil 9Schlussbestimmungen (§§ 62 - 72)
§ 62 Anordnungen im Einzelfall
§ 63 Geheimhaltung und Datenschutz
§ 64 Elektronische Kommunikation
§ 65 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
§ 66 Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 67 Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§ 68 Anhörung beteiligter Kreise
§ 69 Bußgeldvorschriften
§ 70 Einziehung
§ 71 Ausschluss abweichenden Landesrechts
§ 72 Übergangsvorschrift
Anlagen
Anlage 1 Beseitigungsverfahren
Anlage 2 Verwertungsverfahren
Anlage 3 Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 4 Beispiele für Abfallvermeidungsmaßnahmen nach § 33
Anlage 5 (zu § 6 Absatz 3) Beispiele für wirtschaftliche Instrumente und andere Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Anwendung der Abfallhierarchie