Kreislaufwirtschaftsgesetz
Teil 2 - Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (§§ 6 - 22) |
Abschnitt 3 - Abfallbeseitigung (§§ 15 - 16) |
1Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der Pflichten nach § 15 entsprechend dem Stand der Technik Anforderungen an die Beseitigung von Abfällen nach Herkunftsbereich, Anfallstelle sowie nach Art, Menge und Beschaffenheit festzulegen, insbesondere
1. | Anforderungen an die getrennte Sammlung und die Behandlung von Abfällen, | |
2. | Anforderungen an das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln und Einsammeln, die Beförderung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen sowie | |
3. | Verfahren zur Überprüfung der Anforderungen entsprechend § 10 Absatz 2 Nummer 1 bis 9 und Absatz 3. |
2Durch Rechtsverordnung nach Satz 1 Nummer 1 und 2 kann vorgeschrieben werden, dass derjenige, der bestimmte Abfälle, an deren Behandlung, Sammlung, Einsammlung, Beförderung, Lagerung und Ablagerung nach Maßgabe des § 15 auf Grund ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge besondere Anforderungen zu stellen sind, in Verkehr bringt oder beseitigt,
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom 23.10.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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29.10.2020 | Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union | 23.10.2020 |
Rechtsprechung zu § 16 KrWG
7 Entscheidungen zu § 16 KrWG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 73/17
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- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - 1 K 562/16
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- OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2019 - 2 M 43/19
Entsorgung HBCD-haltiger Styroporabfälle
- OVG Niedersachsen, 31.01.2013 - 7 LA 160/11
Erlaubnis zur Aufsellung hunderter Container kein Geschäft der laufenden ...
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 25.09.2012 - 24 C 215/11
Rückforderungsklage eines Mülltonnennutzers in Höhe von 1,16 EUR gegen ...
- VG Braunschweig, 26.11.2014 - 6 A 6/14
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- VK Schleswig-Holstein, 01.12.1999 - VK-SH 7/99
Antragsbegründung muss Mindestanforderungen genügen