Kreislaufwirtschaftsgesetz
Teil 6 - Überwachung (§§ 47 - 55) |
(1) 1Sammler und Beförderer haben Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Antritt der Fahrt mit zwei rückstrahlenden weißen Warntafeln gemäß Satz 3 zu versehen (A-Schilder). 2Satz 1 gilt nicht für Sammler und Beförderer, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern. 3Hinsichtlich der Anforderungen an die Kennzeichnung der Fahrzeuge gilt § 10 des Abfallverbringungsgesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, in einer Rechtsverordnung nach § 53 Absatz 6 oder § 54 Absatz 7 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach Absatz 1 Satz 1 vorzusehen.
(3) Rechtsvorschriften, die aus Gründen der Sicherheit im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter erlassen sind, bleiben unberührt.
Rechtsprechung zu § 55 KrWG
11 Entscheidungen zu § 55 KrWG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 23.06.2022 - 7 C 3.21
Der Transport von Klärschlamm auf der Straße unterliegt dem ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2021 - 10 S 2566/19
Saug- und Pumpfahrzeug als Abwasseranlage
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2021 - 10 S 2566/19
- ArbG Berlin, 23.10.2015 - 28 Ca 9903/15
Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung wegen Unzuverlässigkeit des ...
- VG Berlin, 15.12.2022 - 10 K 298.20
- VG Würzburg, 07.11.2013 - W 4 S 13.995
Gewerbliche Sammlung von Altkleidern, Alttextilien, Schuhen, Glas, Porzellan, ...
- VG Gelsenkirchen, 18.12.2014 - 9 L 1094/14
Altkleider, Alttextilien, Sammelkörbe, Zuverlässigkeit, Sammlungsuntersagung, ...
- VG München, 21.10.2020 - M 28 K 19.2411
Beweislast für Fälligkeit des Zwangsgelds
- VG Gelsenkirchen, 14.02.2018 - 7 K 6144/16
Auskunftspflicht; Auskunftverweigerungsrecht; Arbeitszeit; Lenkzeit; Ruhezeit; ...
- AG Essen, 30.06.2016 - 38 OWi 953/15
Bußgeldbescheid, Kognitionspflicht
Querverweise
Auf § 55 KrWG verweisen folgende Vorschriften:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Schlussbestimmungen
- § 69 (Bußgeldvorschriften)