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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13   

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https://dejure.org/2013,38278
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13 (https://dejure.org/2013,38278)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.2013 - 20 B 444/13 (https://dejure.org/2013,38278)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 (https://dejure.org/2013,38278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung wegen Unzuverlässigkeit des Sammlers bei Vorliegen eines massiven und systematischen Fehlverhaltens des Sammlers im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Sammelcontainern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung wegen Unzuverlässigkeit des Sammlers bei Vorliegen eines massiven und systematischen Fehlverhaltens des Sammlers im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Sammelcontainern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 354
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2013 - 20 A 2798/11

    Flächendeckende Altpapiersammlungen durch gewerbliche Unternehmen erlaubt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Urteil vom 15. August 2013 - 20 A 2798/11 -, juris, m. w. N., und Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 530/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 122/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    Selbst wenn man über das Beschwerdevorbringen hinaus berücksichtigt, dass, anders als es der Wortlaut des § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG nahe legt, beliebige (bloße) Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nicht für eine Untersagung ausreichen, weil eine Untersagung einer gewerblichen Sammlung regelmäßig den Schutzbereich der Art. 12, 14 GG tangieren dürfte, vgl. in diesem Sinne auch Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 20 AS 13.700 -, juris, sondern ein massives und systematisches Fehlverhalten annähernd feststehen muss, vgl. in diesem Sinne OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 122/13 -, juris, begegnet die Einschätzung des Verwaltungsgerichts keinen Bedenken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 530/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Urteil vom 15. August 2013 - 20 A 2798/11 -, juris, m. w. N., und Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 530/13 -, juris.
  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    Ebenso in Bezug auf die Antragstellerin Bay. VGH, Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 -, juris.
  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 20 AS 13.700

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Untersagung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    Selbst wenn man über das Beschwerdevorbringen hinaus berücksichtigt, dass, anders als es der Wortlaut des § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG nahe legt, beliebige (bloße) Bedenken gegen die Zuverlässigkeit nicht für eine Untersagung ausreichen, weil eine Untersagung einer gewerblichen Sammlung regelmäßig den Schutzbereich der Art. 12, 14 GG tangieren dürfte, vgl. in diesem Sinne auch Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2013 - 20 AS 13.700 -, juris, sondern ein massives und systematisches Fehlverhalten annähernd feststehen muss, vgl. in diesem Sinne OVG NRW, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 122/13 -, juris, begegnet die Einschätzung des Verwaltungsgerichts keinen Bedenken.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 869/13

    GbR als umwandlungsfähiger Rechtsträger; Anzahl aufgestellter oder geplant

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    Zum anderen teilt das beschließende Gericht mit Blick auf die Beschwerdeverfahren 20 B 205/13, 20 B 319/13, 20 B 598/13, 20 B 813/13 und 20 B 869/13, an denen die Antragstellerin formal als Vertreterin der dortigen Antragstellerin ("AG Textilverbund") beteiligt gewesen ist, die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es die Antragstellerin darauf anlegt, den Umfang ihrer Sammeltätigkeit dadurch zu verschleiern, dass sie auch unter einem anderen Namen, eben dem der AG Textilverbund, handelt, insbesondere Sammlungen anzeigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 205/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen eine Sammlungsuntersagungsverfügung; Änderung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    Zum anderen teilt das beschließende Gericht mit Blick auf die Beschwerdeverfahren 20 B 205/13, 20 B 319/13, 20 B 598/13, 20 B 813/13 und 20 B 869/13, an denen die Antragstellerin formal als Vertreterin der dortigen Antragstellerin ("AG Textilverbund") beteiligt gewesen ist, die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es die Antragstellerin darauf anlegt, den Umfang ihrer Sammeltätigkeit dadurch zu verschleiern, dass sie auch unter einem anderen Namen, eben dem der AG Textilverbund, handelt, insbesondere Sammlungen anzeigt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2013 - 11 E 645/13

    Ermessensgerechte Streitwertfestsetzung für eine Klage auf Verpflichtung der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    Dementsprechend ergibt sich bei einem erzielbaren Erlös pro Tonne Alttextilien von 400, 00 EUR, wie er in zahlreichen anhängigen Beschwerdeverfahren betreffend die Untersagung von Alttextiliensammlungen genannt wird, siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 21. August 2013 - 11 E 645/13 -, juris, und einer (geschätzten) Gewinnmarge von 50 % ein Jahresgewinn von 50.400,00 EUR, der im Hinblick auf die Vorläufigkeit dieses Rechtsschutzverfahrens zu halbieren ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 627/13

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung wegen Unzuverlässigkeit des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    Ergänzend wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in dem (parallelen) Beschwerdeverfahren der Antragstellerin 20 B 627/13 Bezug genommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 319/13

    Anzeigen einer gewerblichen Alttextiliensammlung durch eine GbR

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 444/13
    Zum anderen teilt das beschließende Gericht mit Blick auf die Beschwerdeverfahren 20 B 205/13, 20 B 319/13, 20 B 598/13, 20 B 813/13 und 20 B 869/13, an denen die Antragstellerin formal als Vertreterin der dortigen Antragstellerin ("AG Textilverbund") beteiligt gewesen ist, die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass es die Antragstellerin darauf anlegt, den Umfang ihrer Sammeltätigkeit dadurch zu verschleiern, dass sie auch unter einem anderen Namen, eben dem der AG Textilverbund, handelt, insbesondere Sammlungen anzeigt.
  • VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 17 K 4877/13

    Unrechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und

    Unzuverlässig im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, die in Rede stehende Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß auszuüben, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

    Es muss bei prognostischer Betrachtung die Gefahr bestehen, dass es im Falle der weiteren Durchführung der Sammlung zu gewichtigen Verstößen gegen abfallrechtliche und sonstige im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sammlung einschlägigen Vorschriften kommen wird, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund einer summarischen Prüfung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes von einer Unzuverlässigkeit der Klägerin ausgegangen ist und weitere, über die Bezugnahme auf die Gewerbeuntersagungsbescheide des Regierungspräsidiums H. hinausgehende eigene Ermittlungen der zuständigen Behörden nicht für erforderlich erachtet hat, vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 627/13 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 12 ff.

    Es finden sich jedoch keine Hinweise darauf, dass auch die - im hiesigen Verfahren entscheidungserhebliche - ausdrückliche Zuverlässigkeitsprognose des Regierungspräsidiums H. im Schreiben vom 9. September 2013 Gegenstand der vorgenannten Verfahren gewesen ist, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 627/13 -, juris Rn. 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 12 ff.

    darauf anlegt, den tatsächlichen Umfang ihrer Sammlungstätigkeit zu verschleiern, vgl. zu diesem Aspekt OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 18; kritisch hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 10 S 30/14 -, juris Rn. 20 f.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 2670/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    Diese Aufgabenverteilung bestand, wie dem Senat aus in anderen (Eil-)Verfahren - so etwa dem Verfahren 20 B 444/13 - überreichten Organisationsplänen des Beklagten aus dem Jahr 2012 bekannt ist, auch bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung.

    In diesem Sinne OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris.

    vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, a. a. O., und - 20 B 627/13 -, a. a. O.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Dezember 2013 - 20 B 869/13 -, 20 B 319/13 - und - 20 B 205/13 - siehe ferner die die C. GmbH betreffenden Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - und - 20 B 627/13 -, alle juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - 20 A 316/14

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer gewerblichen Sammlerin von Alttextilien in

    Diese Aufgabenverteilung bestand, wie dem Senat aus in anderen (Eil-)Verfahren - so etwa dem Verfahren 20 B 444/13 - überreichten Organisationsplänen des Beklagten aus dem Jahr 2012 bekannt ist, auch bereits zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Verfügung.

    vgl. in diesem Sinne OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris.

    vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, a. a. O., und - 20 B 627/13 -, a. a. O.

  • VG Oldenburg, 09.08.2017 - 15 A 3950/16

    Untersagung einer Alttextiliensammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit;

    Darüber hinaus belegen auch zahlreiche Entscheidungen anderer Gerichte (vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 9. Dezember 2013 - 20 B 869/13 -, 20 B 319/13 -, - 20 B 205/13 -, - 20 B 598/13 -, - 20 B 813/13 -, juris; Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - juris Rn. 18; VG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 5 L 191/14 -, juris Rn. 29; VG Würzburg, Urteil vom 21. April 2015 - 4 K 14.569 -, juris m.w.N.; OVG Bremen, Beschluss vom 3. März 2014 - 1 B 148/13 -, juris; VG Mainz, Urteil vom 8. Dezember 2014 - 6 K 732/14 - juris; vgl. dazu Ausschnitt der Allgemeinen Zeitung vom 8. Dezember 2014, Beiakte Bl. 136, 140 in 15 A 3951/16 und die Veröffentlichung bei Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Newsletter Abfall, 15. Januar 2015) zu Sammlungen der Klägerin in anderen Gemeinden, dass es quasi zum Geschäftsmodell der Klägerin gehört, ihre Sammelcontainer fortwährend und ohne sich um eine Sondernutzungs- oder Verfügungsbefugnis hinsichtlich der dafür in Anspruch genommenen Flächen zu kümmern, nach eigenem Belieben selbst oder durch Dritte aufzustellen.

    Die Kammer teilt die Einschätzung u.a. des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschlüsse vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 18 und vom 24. Juni 2015 - 20 A 1011/14 -, juris Rn. 6; Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, juris Rn. 124), dass die Klägerin es darauf anlegt, den Umfang ihrer Sammeltätigkeit dadurch zu verschleiern, dass sie auch unter einem anderen Namen handelt, insbesondere Sammlungen anzeigt.

    In der Folge wurden wegen der immer wieder festgestellten Verstöße in Gemeinden im gesamten Bundesgebiet über mehrere Jahre hinweg bis in die jüngste Vergangenheit in zahlreichen Fällen Untersagungsverfügungen gemäß § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG wegen der Unzuverlässigkeit der Klägerin oder der von ihr beauftragten Firmen erlassen (vgl. u.a. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 9. Dezember 2013 - 20 B 869/13 -, 20 B 319/13 -, - 20 B 205/13 -, - 20 B 598/13 - 20 B 813/13 - juris; Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - juris Rn. 18; VG Saarland, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 5 L 191/14 -, juris Rn. 29).

  • VGH Hessen, 06.12.2016 - 2 B 1935/16
    Dass die gehäuft auftretende Aufstellung von Altkleidercontainern unter Verstoß gegen private Eigentumsrechte und gegen Straßenrecht geeignet ist, die Unzuverlässigkeit der verantwortlichen Personen zu begründen, ist in der Rechtsprechung zu § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG in Bezug auf einzelne Sammlungen bereits anerkannt (OVG Münster, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 - Beschluss vom 19. Juli 2013 - 20 B 122/13 - Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 7 ME 43/16 - BayVGH, Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 -, OVG Saarland, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 2 B 348/14 - VG Bremen, Urteil vom 26. November 2015 - 5 K 934/14 -, sämtlich bei juris) und ist im Rahmen des § 53 Abs. 3 Satz 3 Alt. 1 KrWG nicht anders zu beurteilen (vgl. Kropp in: Recht der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, 2. Aufl. 2015, Bd. 2, § 3 AbfAEV Rz. 19; Ockenfels in: Kopp/Assenmacher, KrWG, Kommentar 2015, § 53 Rz. 30).
  • VG Düsseldorf, 07.10.2014 - 17 K 2897/13

    Unzuverlässigkeit eines mit dem Aufstellen von Containern für Alttextilien

    Unzuverlässig im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, die in Rede stehende Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß auszuüben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

    Es muss bei prognostischer Betrachtung die Gefahr bestehen, dass es im Falle der weiteren Durchführung der Sammlung zu gewichtigen Verstößen gegen abfallrechtliche oder sonstige im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sammlung einschlägige Vorschriften kommen wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

  • VG Düsseldorf, 29.09.2017 - 17 K 12388/17
    Deren (Un-)Zuverlässigkeit schlägt unmittelbar auf den Gewerbetreibenden durch, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, juris Rn. 58; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

    Es muss bei prognostischer Betrachtung die Gefahr bestehen, dass es im Falle der weiteren Durchführung der Sammlung zu gewichtigen Verstößen gegen abfallrechtliche und sonstige im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sammlung einschlägigen Vorschriften kommen wird, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, juris Rn. 85; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

  • VG Düsseldorf, 29.01.2016 - 17 K 3062/15
    Deren (Un-)Zuverlässigkeit schlägt unmittelbar auf den Gewerbetreibenden durch, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, juris Rn. 58; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

    Es muss bei prognostischer Betrachtung die Gefahr bestehen, dass es im Falle der weiteren Durchführung der Sammlung zu gewichtigen Verstößen gegen abfallrechtliche und sonstige im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sammlung einschlägigen Vorschriften kommen wird, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. Mai 2015 - 20 A 2670/13 -, juris Rn. 85; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

  • VG Düsseldorf, 22.09.2014 - 17 K 2730/13

    Unzuverlässigkeit zur Ausübung eines die Aufstellung von

    Unzuverlässig im Sinne des § 18 Abs. 5 Satz 2 Alt. 1 KrWG ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, die in Rede stehende Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß auszuüben, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

    Es muss bei prognostischer Betrachtung die Gefahr bestehen, dass es im Falle der weiteren Durchführung der Sammlung zu gewichtigen Verstößen gegen abfallrechtliche oder sonstige im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sammlung einschlägige Vorschriften kommen wird, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

  • VG Düsseldorf, 06.03.2015 - 17 K 8213/13
    Im Allgemeinen ist unzuverlässig, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er die in Rede stehende Tätigkeit zukünftig ordnungsgemäß ausübt, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

    Es muss bei prognostischer Betrachtung die Gefahr bestehen, dass es im Falle der weiteren Durchführung der Sammlung zu gewichtigen Verstößen gegen abfallrechtliche oder sonstige im unmittelbaren Zusammenhang mit der Sammlung einschlägige Vorschriften kommen wird, vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 20 B 444/13 -, juris Rn. 11.

  • VG Düsseldorf, 27.11.2014 - 17 L 2471/14

    Sammlung von Alttextilien unterliegt nicht der Überlassungspflicht

  • VG Düsseldorf, 02.09.2014 - 17 K 3552/13

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien aufgrund der Verletzung

  • VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 17 K 1788/15
  • VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 17 K 529/14

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien in

  • VG Düsseldorf, 04.03.2015 - 17 L 2733/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten

  • VG Gelsenkirchen, 21.01.2020 - 9 K 3346/13

    Altkleider Alttextilien gewerbliche Sammlung Bestandssammlung

  • VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 1711/13

    Unzuverlässigkeit eines gewerblichen Unternehmens bei Aufstellung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2015 - 20 A 885/14

    Untersagung der Nutzung und Aufstellung von Sammelcontainern bei Annahme der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2015 - 20 A 1011/14

    Untersagung der gewerbsmäßigen Sammlung von Alttextilien wegen Unzuverlässigkeit

  • VGH Hessen, 04.01.2021 - 5 A 976/18
  • VG Düsseldorf, 02.09.2014 - 17 K 4202/13

    Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien mittels Containern;

  • VG Gelsenkirchen, 24.04.2014 - 9 L 494/14

    Alttextilien; Sammlungsuntersagung; Zuverlässigkeit; ordnungsgemäße und schadlose

  • VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 3593/13

    Gewerblichen Sammlung

  • VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14

    Sammeln von Altkleidern - Altkleider; Altkleidersammlung; Container

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2015 - 20 A 1488/13

    Einbeziehung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen bei der Prüfung der

  • VG Minden, 30.04.2014 - 11 K 2668/13
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2016 - 4 LB 20/15

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; Begriff des Trägers der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2015 - 20 A 2077/14

    Wiedererlangung der gewerblichen Zuverlässigkeit eines Geschäftsführers nach

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2015 - 20 A 1596/14

    Definition der Zuverlässigkeit als personenbezogenes Merkmal; Statthaftigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2016 - 9 K 1205/13

    Zuverlässigkeit; Alttextilien; gewerbliche Sammlung

  • VG Köln, 11.09.2014 - 13 K 3658/13
  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2016 - 9 K 3243/13

    Zuverlässigkeit; Alttextilien; gewerbliche Sammlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 627/13

    Untersagung einer gewerblichen Alttextiliensammlung wegen Unzuverlässigkeit des

  • VG Düsseldorf, 12.06.2014 - 17 K 2816/13

    Wesentliche Beeinträchtigung der Planungssicherheit und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2013 - 20 B 355/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung des Einsammeln und Beförderns von Abfällen

  • VG Köln, 11.09.2014 - 13 K 1777/13

    Untersagung einer in einem Stadtgebiet geplanten Sammlung von Alttextilien

  • VG Gelsenkirchen, 11.02.2015 - 9 L 1398/14

    Altkleider; Alttextilien; Sammelkörbe; Sammlungsuntersagung; Zuverlässigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 18.12.2014 - 9 L 1094/14

    Altkleider, Alttextilien, Sammelkörbe, Zuverlässigkeit, Sammlungsuntersagung,

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