Kreislaufwirtschaftsgesetz
| Teil 2 - Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (§§ 6 - 22) |
| Abschnitt 4 - Öffentlich-rechtliche Entsorgung und Beauftragung Dritter (§§ 17 - 22) |
1Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Sinne des § 20 haben Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling, und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen; dabei werden die betriebenen und geplanten Systeme zur Getrenntsammlung, insbesondere der in § 20 Absatz 2 genannten Abfallarten, gesondert dargestellt. 2In den Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen sind zudem die getroffenen Maßnahmen zur Abfallvermeidung darzustellen. 3Bei der Fortentwicklung von Abfallvermeidungsmaßnahmen sind die Maßnahmen des Abfallvermeidungsprogramms nach § 33 zu berücksichtigen. 4Die Anforderungen an Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen richten sich nach Landesrecht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom 23.10.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.10.2020 | Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union | 23.10.2020 |
pflichten § 18Anzeigeverfahren für Sammlungen § 19Duldungspflichten bei Grundstücken § 20Pflichten der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger § 21Abfallwirtschafts-
konzepte und Abfallbilanzen § 22Beauftragung Dritter
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Rechtsprechung zu § 21 KrWG
10 Entscheidungen zu § 21 KrWG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2023 - 20 D 377/21
Klage gegen die Erweiterung und Erhöhung der Zentraldeponie Emscherbruch ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16
Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer ...
- VK Rheinland, 20.09.2022 - VK 21/22
Nicht erfüllbare (abfallrechtliche) Anforderung ist vergaberechtswidrig!
- VG Schleswig, 16.12.2025 - 6 A 228/21
Mitbenutzungsanordnung zur Deponierung freigegebener Abfälle aus dem Rückbau des ...
- VG Bremen, 26.11.2015 - 5 K 934/14
Sammeln von Altkleidern - Altkleider; Altkleidersammlung; Container
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 11 A 1131/13
Voraussetzungen für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die ...
- OVG Niedersachsen, 21.03.2013 - 7 LB 56/11
Zuständigkeit für Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung bei Identität von ...
- VG Leipzig, 18.06.2014 - 1 K 749/13
Versagung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Wertstoffboxen für ...
- VG Schleswig, 16.12.2025 - 6 A 10022/21
Mitbenutzungsanordnung zur Deponierung freigegebener Abfälle aus dem Rückbau des ...
- OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 73/17
Pflichten eines Entsorgungsunternehmens aus einem Vertrag über die "Entsorgung ...
Querverweise
Auf § 21 KrWG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Anlagen
- Anlage 5 (Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme")
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlagen
- Anlage 3 (Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme")