Deutschland

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 409) m.W.v. 29.12.2023

Stand: 01.01.2024 aufgrund Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394)

Teil 1

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundsätze für Umweltprüfungen

Teil 2
Abschnitt 1

§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfung

§ 5 Feststellung der UVP-Pflicht

§ 6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben

§ 7 Vorprüfung bei Neuvorhaben

§ 8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko

§ 9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben

§ 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

§ 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist

§ 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist

§ 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben

§ 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben

§ 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen

§ 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577

Abschnitt 2

§ 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau

§ 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen

§ 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen

§ 16 UVP-Bericht

§ 17 Beteiligung anderer Behörden

§ 18 Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung

§ 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit

§ 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens

§ 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum

§ 24 Zusammenfassende Darstellung

§ 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung

§ 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens

§ 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids

§ 28 Überwachung

Abschnitt 3

§ 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen

§ 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen

§ 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde

§ 32 Verbundene Prüfverfahren

Teil 3
Abschnitt 1

§ 33 Strategische Umweltprüfung

§ 34 Feststellung der SUP-Pflicht

§ 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall

§ 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung

§ 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht

Abschnitt 2

§ 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP

§ 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens

§ 40 Umweltbericht

§ 41 Beteiligung anderer Behörden

§ 42 Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung

§ 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms

§ 45 Überwachung

§ 46 Verbundene Prüfverfahren

Teil 4

§ 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen

§ 48 Raumordnungspläne

§ 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung

§ 50 Bauleitpläne

§ 51 Bergrechtliche Verfahren

§ 52 Landschaftsplanungen

§ 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene

Teil 5
Abschnitt 1

§ 54 Benachrichtigung eines anderen Staates

§ 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben

§ 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben

§ 57 Übermittlung des Bescheids

§ 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben

§ 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben

Abschnitt 2

§ 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen

§ 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen

§ 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen

§ 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen

Abschnitt 3

§ 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen

Teil 6

§ 65 Planfeststellung; Plangenehmigung

§ 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung

§ 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung

§ 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns

§ 68 Überwachung

§ 69 Bußgeldvorschriften

Teil 7

§ 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 72 Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission

§ 74 Übergangsvorschrift

Anlagen

Anlage 1 Liste "UVP-pflichtige Vorhaben"

Anlage 2 Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung

Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Anlage 4 Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung

Anlage 5 Liste "SUP-pflichtiger Pläne und Programme"

Anlage 6 Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung

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