Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 32) |
Abschnitt 3 - Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren (§§ 29 - 32) |
(1) 1In Verfahren zur Vorbereitung eines Vorbescheids und zur Erteilung einer ersten Teilgenehmigung oder einer sonstigen ersten Teilzulassung hat sich die Umweltverträglichkeitsprüfung vorläufig auf die nach dem jeweiligen Planungsstand erkennbaren Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens zu erstrecken und abschließend auf die Umweltauswirkungen, die Gegenstand der Teilzulassung sind. 2Dem jeweiligen Umfang der Umweltverträglichkeitsprüfung ist bei der Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen und beim UVP-Bericht Rechnung zu tragen.
(2) 1Bei weiteren Teilzulassungen soll die Umweltverträglichkeitsprüfung auf zusätzliche erhebliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden. 2Absatz 1 gilt entsprechend.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
Rechtsprechung zu § 29 UVPG
6 Entscheidungen zu § 29 UVPG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 27.06.2023 - 12 KS 104/21
Bebauungsgenehmigung; Bestimmtheit; Flächennutzungsplan; Funktionslosigkeit; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2021 - 11 S 119.20
Windkraftanlagen; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Nachbarwiderspruch; ...
- OVG Niedersachsen, 18.10.2021 - 12 LB 110/19
Ausklammerung artenschutzrechtlicher Belange; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; ...
- OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 ME 58/22
Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel; ...
- VG Minden, 01.09.2023 - 1 K 4856/18
Einrichtung, betriebliche oder bauliche Entscheidungsergänzung Geflügelmast ...
Zum selben Verfahren:
- VG Minden, 17.06.2022 - 1 K 4856/18
Einzelfalluntersuchung Zusammenhang, enger Kumulation, nachträgliche ...
- VG Minden, 17.06.2022 - 1 K 4856/18
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 29 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- § 30 (Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen)