Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 32) |
| Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 14b) |
Sofern die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass aufgrund der Verwirklichung eines Vorhabens, das zugleich benachbartes Schutzobjekt im Sinne des § 3 Absatz 5d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist, innerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes zu Betriebsbereichen im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Möglichkeit besteht, dass ein Störfall im Sinne des § 2 Nummer 7 der Störfall-Verordnung eintritt, sich die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Störfalls vergrößert oder sich die Folgen eines solchen Störfalls verschlimmern können, ist davon auszugehen, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 | |
| 15.12.2006 | Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) | 09.12.2006 |
verträglichkeits-
prüfung § 5Feststellung der UVP-Pflicht § 6Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben § 7Vorprüfung bei Neuvorhaben § 8UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 9UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14aBesondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14bAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
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Rechtsprechung zu § 8 UVPG
6 Entscheidungen zu § 8 UVPG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 29.09.2022 - 22 ZB 20.2224
Nachbarklage gegen Erweiterung einer Hähnchenmastanlage im Außenbereich
- OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer ...
- VGH Bayern, 06.09.2017 - 22 ZB 16.1207
Erfolglose Nachbarklage gegen Erweiterung eines Rinderhaltungsbetriebs
- VG Düsseldorf, 15.04.2020 - 28 L 437/20
Windkraftanlagen in Niederkrüchten dürfen gebaut werden
- VG Düsseldorf, 15.04.2020 - 28 L 3274/19
Windkraftanlagen in Niederkrüchten dürfen gebaut werden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - 11 D 12/12
Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bundesstraße 51 (B ...
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 8 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5 (Feststellung der UVP-Pflicht)
- Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
- § 50 (Bauleitpläne)
- Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 65 (Planfeststellung; Plangenehmigung)
- Schlussvorschriften
- § 74 (Übergangsvorschrift)
- Naturschutzgesetz (NatSchG)
- Landschaftsplanung
- § 13 (Grenzüberschreitende Planung (zu § 12 BNatSchG))
- Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
- Netz "Natura 2000"
- § 38 (Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen (zu § 34 BNatSchG))