Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 32) |
| Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 14b) |
(1) 1Die zuständige Behörde stellt auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unverzüglich fest, dass nach den §§ 6 bis 14e für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht oder nicht. 2Die Feststellung trifft die Behörde
| 1. | auf Antrag des Vorhabenträgers oder | |
| 2. | bei einem Antrag nach § 15 oder | |
| 3. | von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens, das der Zulassungsentscheidung dient. |
(2) 1Sofern eine Vorprüfung vorgenommen worden ist, gibt die zuständige Behörde die Feststellung der Öffentlichkeit bekannt. 2Dabei gibt sie die wesentlichen Gründe für das Bestehen oder Nichtbestehen der UVP-Pflicht unter Hinweis auf die jeweils einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 an. 3Gelangt die Behörde zu dem Ergebnis, dass keine UVP-Pflicht besteht, geht sie auch darauf ein, welche Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder welche Vorkehrungen für diese Einschätzung maßgebend sind. 4Bei der Feststellung der UVP-Pflicht kann die Bekanntgabe mit der Bekanntmachung nach § 19 verbunden werden.
(3) 1Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. 2Beruht die Feststellung auf einer Vorprüfung, so ist die Einschätzung der zuständigen Behörde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die Zulassungsentscheidung nur daraufhin zu überprüfen, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 7 durchgeführt worden ist und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist.
Fassung aufgrund des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vom 22.07.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2026 | Infrastruktur-Zukunftsgesetz | 22.07.2026 | |
| 29.03.2023 | Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften | 22.03.2023 | |
| 10.12.2020 | Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen | 03.12.2020 | |
| 29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 | |
| 02.05.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen | 08.04.2013 |
verträglichkeits-
prüfung § 5Feststellung der UVP-Pflicht § 6Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben § 7Vorprüfung bei Neuvorhaben § 8UVP-Pflicht bei Störfallrisiko § 9UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14aBesondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14bAnwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 5 UVPG
268 Entscheidungen zu § 5 UVPG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 07.07.2026 - 12 LC 45/22
Vorhabenträgerwechsel; Bagatellgrenze; Bagatellschwelle; Irrelevanzschwelle; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2024 - 7 A 39.24
Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die ...
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2023 - 6 S 1667/22
Klage einer Kommune gegen einen Planfeststellungsbeschluss über Veränderungen an ...
- VG Hannover, 12.01.2021 - 4 A 1902/20
Aufstau; Fluss; Habitat; Planfeststellungsverfahren; Plangenehmigung; Stehende ...
- VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21 Corona
Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf
- VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
Windpark Niederasphe bei Münchhausen kann gebaut werden
- VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21
Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 ME 58/22
Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel; ...
- OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 ME 58/22
- VGH Baden-Württemberg, 14.08.2025 - 3 S 831/23
Gewässerausbau; Hochwasserschutz; Umweltverträglichkeitsprüfung; Abwägungsgebot; ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2026 - 7 S 3.26
Eilantrag eines Denkmaleigentümers gegen ein Windenergievorhaben
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 5 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 19 (Unterrichtung der Öffentlichkeit)
- Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- § 31 (Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde)
- Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
- § 50 (Bauleitpläne)
- Schlussvorschriften
- § 74 (Übergangsvorschrift)
- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)
- § 4 (Verfahrensfehler)
- Straßengesetz (StrG)
- Allgemeine Bestimmungen
- Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung, Enteignung und Vorzeitige Besitzeinweisung
- § 37 (Planfeststellung und Plangenehmigung)