Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 32) |
Abschnitt 1 - Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 14b) |
1Für ein Neuvorhaben, das in Anlage 1 Spalte 1 mit dem Buchstaben "X" gekennzeichnet ist, besteht die UVP-Pflicht, wenn die zur Bestimmung der Art des Vorhabens genannten Merkmale vorliegen. 2Sofern Größen- oder Leistungswerte angegeben sind, besteht die UVP-Pflicht, wenn die Werte erreicht oder überschritten werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
Rechtsprechung zu § 6 UVPG
145 Entscheidungen zu § 6 UVPG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.03.2023 - 2 L 7/20
Planfeststellungsverfahren "Kiessandtagebau Bühne-Ost" - Bergrecht
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - 14 S 2056/21
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von elf Windenergieanlagen; kein Vorliegen ...
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19
Zuständigkeit bei rechtshängigen Klagen gegen Windenergieanlagen nach ...
- VG Karlsruhe, 12.04.2021 - 9 K 3203/19
- OVG Niedersachsen, 27.08.2019 - 7 KS 24/17
Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wunstorf
- VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908
Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2020 - 20 A 1923/11
Vorhaben, Rohrfernleitungsanlage, Transport, Kohlenmonoxid, UVPG, Klageänderung, ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 14.12.2021 - 4 B 10.21
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine Kohlenmonoxidleitung
- BVerwG, 14.12.2021 - 4 B 10.21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2021 - 11 D 13/18
Klage gegen Neubau der B 508n in Kreuztal teilweise erfolgreich
- OVG Hamburg, 12.05.2021 - 1 Bf 492/19
Eurogate Westerweiterung: Klage gegen Planfeststellungsbeschluss auch in zweiter ...
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 6 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 5 (Feststellung der UVP-Pflicht)
§ 9 (UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben)
§ 10 (UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben)
§ 11 (UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist)
§ 12 (UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist)
§ 14 (Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben)
- Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen
- § 50 (Bauleitpläne)
- Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 65 (Planfeststellung; Plangenehmigung)
- Schlussvorschriften
- § 74 (Übergangsvorschrift)
- Anlagen
- Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben")