Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen (§§ 47 - 53) |
(1) 1Werden Bebauungspläne im Sinne des § 2 Absatz 6 Nummer 3, insbesondere bei Vorhaben nach Anlage 1 Nummer 18.1 bis 18.9, aufgestellt, geändert oder ergänzt, so wird die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung nach den §§ 1 und 2 Absatz 1 und 2 sowie nach den §§ 3 bis 13 im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung sowie die Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt. 2Eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Vorprüfung entfällt, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt wird.
(2) Besteht für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür unbeschadet der §§ 13 und 13a des Baugesetzbuchs eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt.
(3) Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan und in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren durchgeführt, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20.12.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze | 20.12.2023 | |
| 29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
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Rechtsprechung zu § 50 UVPG
70 Entscheidungen zu § 50 UVPG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 20.08.2026 - 9 NE 26.904
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Vorhabenbezogener ...
- BVerwG, 24.04.2024 - 4 CN 3.23
Verlängerung für den 1. FC Köln: Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für die ...
- VGH Bayern, 30.07.2026 - 9 NE 26.405
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Verkehrslärm, ...
- OVG Niedersachsen, 11.10.2021 - 1 ME 110/21
Abschichtung; Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bebauungsplan; Planebene; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 ME 58/22
Baugenehmigung; Bebauungsplan; großflächiger Einzelhandel; ...
- VG Hannover, 22.06.2021 - 12 B 358/21
Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Bebauungsplan; Einzelhandelsbetrieb; ...
- VG Hannover, 02.05.2022 - 12 B 358/21
Abschichtung; Abänderungsverfahren; allgemeine Vorprüfung; Heilung; ...
- OVG Niedersachsen, 14.07.2022 - 1 ME 58/22
- VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481
Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau ...
- VGH Bayern, 19.08.2026 - 9 NE 26.1444
Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren, Artenschutzrechtliche ...
- BVerwG, 24.04.2024 - 4 CN 2.23
Verlängerung für den 1. FC Köln: Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für die ...
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 50 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Schlussvorschriften
- § 74 (Übergangsvorschrift)