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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

   Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen (§§ 47 - 53)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/UVPG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ UVPG (https://dejure.org/gesetze/UVPG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ UVPG
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (https://dejure.org/gesetze/UVPG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
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§ 48
Raumordnungspläne

1Besteht für die Aufstellung eines Raumordnungsplans nach diesem Gesetz die SUP-Pflicht, so wird die Strategische Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach dem Raumordnungsgesetz durchgeführt. 2Auf einen Raumordnungsplan nach Anlage 5 Nummer 1.5 oder 1.6, der Flächen für die Windenergienutzung oder für den Abbau von Rohstoffen ausweist sowie auf einen Plan, der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land nach § 28 des Raumordnungsgesetzes ausweist, ist § 1 Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nicht anzuwenden.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften vom 30.09.2026 (BGBl. I Nr. 286), in Kraft getreten am 06.10.2026 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
06.10.2026
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften30.09.2026BGBl. I Nr. 286
29.07.2017Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung20.07.2017BGBl. I S. 2808
02.06.2017Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben29.05.2017BGBl. I S. 1298
01.03.2010Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt)11.08.2009BGBl. I S. 2723
30.06.2009Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften22.12.2008BGBl. I S. 2986
15.12.2006Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)09.12.2006BGBl. I S. 2819

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Rechtsprechung zu § 48 UVPG

12 Entscheidungen zu § 48 UVPG in unserer Datenbank:

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Alle 12 Entscheidungen

Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.

Querverweise

Auf § 48 UVPG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

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