Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen (§§ 47 - 53) |
1In der Raumverträglichkeitsprüfung erfolgt die Prüfung der Umweltauswirkungen nur nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes. 2Die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden behördlichen Verfahren, das der Zulassungsentscheidung dient, umfasst eine vertiefte Prüfung der in der Raumverträglichkeitsprüfung nur überschlägig geprüften Umweltauswirkungen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften vom 22.03.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 28.09.2023 | Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften | 22.03.2023 | |
| 29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
verträglichkeits-
prüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeits-
prüfung § 50Bauleitpläne § 51Bergrechtliche Verfahren § 52Landschaftsplanungen § 53Verkehrswege-
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Rechtsprechung zu § 49 UVPG
9 Entscheidungen zu § 49 UVPG in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 31.05.2021 - 4 A 610/19
Unzulässigkeit der Klage eines Umweltverbandes gegen eine ...
- OVG Niedersachsen, 30.01.2024 - 12 KN 61/21
Normenkontrollklage eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen Regionalplan ...
- BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19
Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab
- VGH Hessen, 15.08.2019 - 4 B 1303/19
Eilantrag eines Umweltverbandes gegen eine Zielabweichungsentscheidung vom ...
- VGH Bayern, 25.10.2019 - 8 A 16.40030
Teilerfolg der Klagen gegen den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und ...
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 10 S 141/20
Klagebefugnis von Umweltverband bei Verbindlichkeitserklärung eines ...
- VG Neustadt, 19.06.2020 - 4 K 981/19
Zulassung einer Abweichung von einem Ziel des einheitlichen Regionalplans ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.2021 - 10 S 1956/20
Windenergieanlage; Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG; Erfordernis des ...
- VG Schleswig, 20.11.2019 - 3 A 113/18
EuGH-Vorlage: Wann dürfen Umweltverbände klagen?
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 49 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Schlussvorschriften
- § 74 (Übergangsvorschrift)