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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen (§§ 47 - 53) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (https://dejure.org/gesetze/UVPG/__paste_norm__.html)
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Bei Landschaftsplanungen richten sich die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nach Landesrecht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 | |
| 01.03.2010 | Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege | 29.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 52 UVPG
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 52 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Strategische Umweltprüfung
- Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung
- § 38 (Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP)