Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
| Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 32) |
| Abschnitt 2 - Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 15 - 28) |
(1) Die zuständige Behörde unterrichtet die Behörden, deren umweltbezogener Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, einschließlich der von dem Vorhaben betroffenen Gemeinden und Landkreise sowie der sonstigen im Landesrecht vorgesehenen Gebietskörperschaften, über das Vorhaben und übermittelt ihnen den UVP-Bericht.
(2) 1Die zuständige Behörde holt die Stellungnahmen der unterrichteten Behörden ein. 2Für die Stellungnahmen gilt § 73a Absatz 2 und 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend.
Fassung aufgrund des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vom 22.07.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.07.2026 | Infrastruktur-Zukunftsgesetz | 22.07.2026 | |
| 29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
verträglichkeits-
prüfung für Verteidigung sowie für Verkehrs-
und Energieinfrastruktur § 15Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16UVP-Bericht § 17Beteiligung anderer Behörden § 18Beteiligung der Öffentlichkeit § 19Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20Zentrale Internetportale; Verordnungs-
ermächtigung § 21Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24Zusammenfassende Darstellung § 25Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28Überwachung
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Rechtsprechung zu § 17 UVPG
32 Entscheidungen zu § 17 UVPG in unserer Datenbank:
- OVG Niedersachsen, 18.08.2026 - 7 KS 35/22
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2021 - 10 S 1327/20
Klage eines Umweltverbandes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ...
- VG Freiburg, 05.01.2026 - 6 K 5723/25
Nachholung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch ergänzendes Verfahren; ...
- VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ...
- OVG Niedersachsen, 26.02.2020 - 12 LB 157/18
Abschichtung; Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Aussetzung des ...
- VG Münster, 12.10.2021 - 2 K 673/16
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2024 - 10 A 3028/21
Antrag gegen einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid; Pflicht zur Durchführung ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2024 - 10 A 3028/21
- VG Potsdam, 06.02.2025 - 16 K 1407/24
- OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2021 - 5 LA 6/19
Vermeidung von Doppelprüfungen im Umweltverträglichkeitsverfahren; allgemeine ...
Zum selben Verfahren:
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 17 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
- Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 66 (Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Planfeststellung, Wegenutzung
- § 43a (Anhörungsverfahren)
- Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 17a (Anhörungsverfahren)