Energiewirtschaftsgesetz
Teil 5 - Planfeststellung, Wegenutzung (§§ 43 - 48) |
Für das Anhörungsverfahren gilt § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben:
1. | Der Plan ist gemäß § 73 Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes innerhalb von zwei Wochen nach Zugang auszulegen. | ||
2. | Die Einwendungen und Stellungnahmen sind dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen; datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten; auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind; auf diese Möglichkeit ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. | ||
3. | 1Ein Erörterungstermin findet nicht statt, wenn | ||
a) | Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, | ||
b) | die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, | ||
c) | ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder | ||
d) | alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten. | ||
2Findet keine Erörterung statt, so hat die Anhörungsbehörde ihre Stellungnahme innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf der Einwendungsfrist abzugeben und sie der Planfeststellungsbehörde zusammen mit den sonstigen in § 73 Absatz 9 des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgeführten Unterlagen zuzuleiten. | |||
4. | Soll ein ausgelegter Plan geändert werden, so kann im Regelfall von der Erörterung im Sinne des § 73 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 18 Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13.05.2019
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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17.05.2019 | Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus | 13.05.2019 | |
29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 | |
02.06.2017 | Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben | 29.05.2017 | |
01.06.2015 | Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren | 31.05.2013 | |
05.08.2011 | Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze | 28.07.2011 | |
01.03.2010 | Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege | 29.07.2009 | |
17.12.2006 | Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben | 09.12.2006 |
beschluss, Plangenehmigung § 43cRechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung § 43dPlanänderung vor Fertigstellung des Vorhabens § 43eRechtsbehelfe § 43fÄnderungen im Anzeigeverfahren § 43gProjektmanager § 43hAusbau des Hochspannungsnetzes § 43iÜberwachung § 43jLeerrohre für Hochspannungs-
leitungen § 43kZurverfügungstellung von Geodaten § 43lRegelungen zum Auf- und Ausbau von Wasserstoffnetzen § 44Vorarbeiten § 44aVeränderungssperre, Vorkaufsrecht § 44bVorzeitige Besitzeinweisung § 44cZulassung des vorzeitigen Baubeginns § 45Enteignung § 45aEntschädigungs-
verfahren § 45bParallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren § 46Wegenutzungsverträge § 46aAuskunftsanspruch der Gemeinde § 47Rügeobliegenheit, Präklusion § 48Konzessionsabgaben
Rechtsprechung zu § 43a EnWG
48 Entscheidungen zu § 43a EnWG in unserer Datenbank:
- BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 6.16
Heilung eines Verfahrensmangels; Landes-VwVfG; Präklusion; Revision; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 07.01.2015 - 4 C 13.14
Heilung eines Verfahrensmangels; Landes-VwVfG; Präklusion; Revision; ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2014 - 5 K 19/09
Planfeststellung gemäß § 43 EnWG; Klagebefugnis trotz festzustellender ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2020 - 5 K 19/09
Planfeststellungsrechtlichen Abwägungsentscheidung bei einer ...
- BVerwG, 07.01.2015 - 4 C 13.14
- BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 3.17
Nachteilige Auswirkungen eines Planfeststellungsbeschlusses für eine ...
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10
Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2010 - 11 D 26/08
Klage des BUND gegen Hochspannungsfreileitung erfolglos
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10
Vereinbarkeit nationaler Präklusionsregelungen mit dem europäischen Unionsrecht; ...
- BVerwG, 17.06.2011 - 7 B 79.10
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 11 D 2/14
Gefahr durch elektromagnetische Felder einer Höchstspannungsfreileitung für ...
- OVG Niedersachsen, 14.01.2014 - 7 MS 103/13
Präklusion im Rahmen des Vorgehens gegen eine energierechtliche Planfeststellung
Querverweise
Auf § 43a EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Regulierung des Netzbetriebs
- Aufgaben der Netzbetreiber
- § 12e (Bundesbedarfsplan)
- Planfeststellung, Wegenutzung
- § 44b (Vorzeitige Besitzeinweisung)
- Evaluierung, Schlussvorschriften
- § 117b (Verwaltungsvorschriften)