Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 2 - Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 4 - 32) |
Abschnitt 2 - Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung (§§ 15 - 28) |
§ 25
Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung
(1) 1Auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung bewertet die zuständige Behörde die Umweltauswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne des § 3 nach Maßgabe der geltenden Gesetze. 2Die Bewertung ist zu begründen.
(2) Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt die zuständige Behörde die begründete Bewertung nach dem in Absatz 1 bestimmten Maßstab.
(3) Bei der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens müssen die zusammenfassende Darstellung und die begründete Bewertung nach Einschätzung der zuständigen Behörde hinreichend aktuell sein.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
29.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung | 20.07.2017 |
Rechtsprechung zu § 25 UVPG
84 Entscheidungen zu § 25 UVPG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 30.11.2020 - 22 A 19.40034
Zur Abgrenzung von planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der ...
- BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21
- OVG Sachsen, 27.11.2019 - 4 C 18/18
Planrechtfertigung; Windkraft; Windpark; Alternativenprüfung; Windenergienutzung; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20
Anforderungen an die Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Notwendigkeit ...
- BVerwG, 15.03.2021 - 4 B 16.20
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 218/23
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 14 S 219/23
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen; Anbringung von ...
- OVG Sachsen, 18.03.2019 - 4 B 397/18
Verfahrensfehler; Erdgasleitung; Windenergie; Schutzstreifen; ...
- VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21
Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2023 - 22 D 65/23
Windenergieanlage; Nachbaranfechtung; erneute Öffentlichkeitsbeteiligung; ...
- OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 1 KN 45/21
Beschleunigtes Verfahren; Ermittlungsdefizit; Ferienhausgebiet; Ferienwohnen; ...
Das UVP-Gesetz wurde zum 29.07.2017 grundlegend überarbeitet. Die bisherige Rechtsprechung finden Sie unter der alten Fassung.
Querverweise
Auf § 25 UVPG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Umweltverträglichkeitsprüfung
- Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 7 (Vorprüfung bei Neuvorhaben)
- Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung
- Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren
- § 31 (Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde)
- Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)
- § 66 (Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung)
- Schlussvorschriften
- § 70 (Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften)
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- § 10 (Unterrichtung der Öffentlichkeit)