Zur neuen Fassung von § 17 UVPG.
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für die Umweltprüfungen (§§ 15 - 19b) |
(1) 1Werden Bebauungspläne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 3, insbesondere bei Vorhaben nach den Nummern 18.1 bis 18.9 der Anlage 1, aufgestellt, geändert oder ergänzt, wird die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 2 Abs. 1 Satz 1 bis 3 sowie den §§ 3 bis 3f im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt. 2Abweichend von Satz 1 entfällt eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Vorprüfung des Einzelfalls, wenn für den aufzustellenden Bebauungsplan eine Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs, die zugleich den Anforderungen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entspricht, durchgeführt wird.
(2) Besteht für die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplans nach diesem Gesetz eine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung, wird hierfür eine Umweltprüfung einschließlich der Überwachung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchgeführt.
(3) Wird die Umweltverträglichkeitsprüfung in einem Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan und in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren durchgeführt, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung im nachfolgenden Zulassungsverfahren auf zusätzliche oder andere erhebliche Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränkt werden.
verfahren § 17Aufstellung von Bauleitplänen § 18Bergrechtliche Verfahren § 19Flurbereinigungs-
verfahren § 19aStrategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen § 19bStrategische Umweltprüfung bei Verkehrswege-
planungen auf Bundesebene
Rechtsprechung zu § 17 UVPG a.F.
89 Entscheidungen zu § 17 UVPG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Hamburg, 03.01.2017 - 9 E 5500/16
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 2 D 22/15
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Querverweise
Auf § 17 UVPG a.F. verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Schlussvorschriften
- § 25 (Übergangsvorschrift)