Hier: UVP-Gesetz in der vor dem 29.07.2017 geltenden Fassung.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

   Teil 4 - Besondere Verfahrensvorschriften für die Umweltprüfungen (§§ 15 - 19b)   
Gliederung
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ UVPG a.F. (https://dejure.org/gesetze/UVPG_a.F./__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ UVPG a.F.
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__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
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Textdarstellung

  

§ 19a
Strategische Umweltprüfung bei Landschaftsplanungen

Bei Landschaftsplanungen richten sich die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nach Landesrecht.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 01.03.2010 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.03.2010Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege29.07.2009BGBl. I S. 2542

Querverweise

Auf § 19a UVPG a.F. verweisen folgende Vorschriften:

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