Kreislaufwirtschaftsgesetz
Teil 4 - Planungsverantwortung (§§ 28 - 44) |
Abschnitt 3 - Zulassung von Anlagen, in denen Abfälle entsorgt werden (§§ 34 - 44) |
(1) 1Die zuständige Behörde kann für Deponien, die vor dem 11. Juni 1972 betrieben wurden oder mit deren Errichtung begonnen war, für deren Betrieb Befristungen, Bedingungen und Auflagen anordnen. 2Sie kann den Betrieb dieser Anlagen ganz oder teilweise untersagen, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch Auflagen, Bedingungen oder Befristungen nicht verhindert werden kann.
(2) 1In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet kann die zuständige Behörde für Deponien, die vor dem 1. Juli 1990 betrieben wurden oder mit deren Errichtung begonnen war, Befristungen, Bedingungen und Auflagen für deren Errichtung und Betrieb anordnen. 2Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 39 KrWG
9 Entscheidungen zu § 39 KrWG in unserer Datenbank:
- BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18
Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage
- VGH Bayern, 13.04.2023 - 24 ZB 22.2208
Bodenschutzrechtliche Anordnung von Untersuchungsmaßnahmen im Bereich einer ...
- VGH Bayern, 24.05.2023 - 12 CS 21.2182
Bestimmung des verantwortlichen Deponiebetreibers
Zum selben Verfahren:
- VG Augsburg, 26.07.2021 - Au 9 S 21.1065
Pflicht zur Vorlage einer Entwurfsplanung mit Oberflächenabdeckung für ehemalige ...
- VG Augsburg, 26.07.2021 - Au 9 S 21.1065
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 601/14
Einräumung einer Ausnahme von Anlagenbenutzungzwang; Abfalleigenschaft von ...
- VG Augsburg, 29.03.2021 - Au 9 K 18.491
Entlassung einer Deponie aus der Nachsorgephase - Konkurrenzverhältnis zwischen ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2015 - 20 A 137/14
Einbauverpflichtung des Deponiebetreibers bzgl. einer Zwischenabdichtung zwischen ...
- VG Frankfurt/Main, 30.10.2012 - 8 K 1271/12
Deponie des Wasser- und Schifffahrtsamtes für Baggergut aus dem Main ...
- VG Augsburg, 27.02.2013 - Au 4 K 12.431
Nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung für Bauschuttrecyclinganlage