Kreislaufwirtschaftsgesetz
| Teil 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5) |
(1) Die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes endet, wenn dieser ein Recycling oder ein anderes Verwertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass
(2) 1Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 68) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nach Maßgabe der in Absatz 1 genannten Anforderungen die Bedingungen näher zu bestimmen, unter denen für bestimmte Stoffe und Gegenstände die Abfalleigenschaft endet. 2Diese Bedingungen müssen ein hohes Maß an Schutz für Mensch und Umwelt sicherstellen und die umsichtige, sparsame und effiziente Verwendung der natürlichen Ressourcen ermöglichen. 3In der Rechtsverordnung ist insbesondere zu bestimmen:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom 23.10.2020
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 29.10.2020 | Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union | 23.10.2020 |
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Rechtsprechung zu § 5 KrWG
95 Entscheidungen zu § 5 KrWG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.2025 - 10 S 2112/24
Herstellung von Zementklinker; Abfalleigenschaft eines ...
Zum selben Verfahren:
- VG Sigmaringen, 20.11.2024 - 8 K 3540/23
Herstellung von Zementklinker; Abfalleigenschaft eines ...
- VG Sigmaringen, 20.11.2024 - 8 K 3540/23
- VGH Bayern, 17.02.2020 - 12 CS 19.2505
Überprüfung des Vertriebs von Teppichbodenschnitzeln als Reitbodenbelag im ...
- VG Gelsenkirchen, 20.03.2023 - 8 L 1438/22
Bauschutt Betonbruch Ende der Abfalleigenschaft Stilllegungsverfügung ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2024 - 20 A 726/20
Entsorgungsanordnung für ein Abfallgemisch mit asbesthaltigen Abfällen
Zum selben Verfahren:
- VG Gelsenkirchen, 14.01.2020 - 9 K 5432/16
Asbest Asbestzement Asbestzementbruchstück Asbestanteil Abfall Stoff Zement ...
- VG Gelsenkirchen, 14.01.2020 - 9 K 5432/16
- VG Gera, 24.08.2017 - 5 K 84/16
Ende der Abfalleigenschaft von Bauschutt
- VGH Bayern, 25.09.2023 - 12 ZB 23.207
Klage gegen Anordnung der Beseitigung von Bau- und Ziegelschutt
- VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
- VGH Bayern, 29.06.2022 - 22 ZB 21.1817
Stilllegungsanordnung für Abfalllagerplatz
Querverweise
Auf § 5 KrWG verweisen folgende Vorschriften:
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Kreislaufwirtschaft
- § 7a (Chemikalien- und Produktrecht)
- Schlussbestimmungen
- § 69 (Bußgeldvorschriften)