Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38503
VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20 (https://dejure.org/2023,38503)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06.12.2023 - 5 K 259/20 (https://dejure.org/2023,38503)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - 5 K 259/20 (https://dejure.org/2023,38503)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,38503) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 10.12

    Planfeststellung für Hafen Köln-Godorf aufgehoben

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist unter Berücksichtigung der örtlichen Verkehrsverhältnisse grundsätzlich die Verkehrsfunktion und der räumliche Zusammenhang mit dem Eisenbahnbetrieb (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 7 C 10/12 -, Rn. 36 m.w.N., juris).

    Soll eine Anlage in nicht unwesentlichem Umfang für bahnfremde Zwecke (z.B. als naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahme) außerhalb des Baus einer Bahnanlage genutzt werden, fehlt dieser Nutzung die erforderliche Eisenbahnbetriebsbezogenheit; die Zulassung der Anlage - auch - für diesen Nutzungszweck kann von einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung - trotz der hiermit einhergehenden Genehmigungs- und Konzentrationswirkung (§ 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG) - nicht umfasst werden (s. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 a.a.O. Rn. 39, juris).

    Aus § 78 VwVfG folgt nichts Anderes (BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2015 a.a.O. Rn. 40, juris).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Soweit also eine Betriebsanlage der Eisenbahn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ihre planungsrechtliche Zweckbestimmung grundsätzlich nur durch einen eindeutigen Hoheitsakt verliert, der für jedermann klare Verhältnisse darüber schafft, ob und welche Flächen künftig wieder für andere Nutzungen offenstehen, kann dennoch die bestehende Fachplanung einer Fläche als Bahnanlage infolge der tatsächlichen Entwicklung funktionslos und damit rechtlich obsolet werden (so BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 18/98 -, BVerwGE 111, 108-122, Rn. 87, juris).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung durch die vorgegebene tatsächliche Situation ausgeschlossen und daher planungsrechtlich nicht mehr gedeckt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 7 A 19/94 -, BVerwGE 99, 166-172, Rn. 24, juris; BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 18/98 -, BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 23/98 -, Rn. 47, juris).

    Eine solche Funktionslosigkeit könnte aber nur dann angenommen werden, wenn die örtlichen Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht hätten, der die Verwirklichung einer künftigen Nutzung für Bahnzwecke auf unabsehbare Zeit quasi ausschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2000 - 11 A 18/98 -, BVerwGE 111, 108-122, Rn. 89, juris).

  • BGH, 13.01.1972 - VII ZR 46/70

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Auch Gleisanlagen sind Bauwerke, obwohl sich Schienen und Schwellen im Wesentlichen unbeschädigt vom Schotterbett lösen lassen (BGH, LM VOB/B Nr. 51 = MDR 1972, 410 = WM 1972, 979; BGH, Urteil vom 12. März 1992VII ZR 334/90 (Stuttgart), NJW-RR 1992, 849, beck-online).

    Eisenbahngleise werden nicht nur lose auf den Bahnkörper aufgesetzt, sondern mit diesem durch Stopfung mit Schotter und Verbindung der Schienen durch Laschen fest und unbeweglich verbunden (BGH Urteil vom 13. Januar 1972 - VII ZR 46/70, BeckRS 1972, 31125422 Rn. 26, beck-online).

  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 142/15

    Freistellung von Bahnbetriebszwecken

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Die Aufgabe der privilegierten anlagenbezogenen Planungshoheit der Bahn muss wegen der rechtsstaatlich gebotenen Eindeutigkeit öffentlich-sachenrechtlicher Rechtsverhältnisse durch einen mit einem Mindestmaß an Publizität versehenen hoheitlichen Akt erfolgen, der für jedermann klare Verhältnisse schafft, ob und welche bisher als Bahnanlagen dienenden Flächen künftig wieder für andere Arten von Nutzungen offenstehen (vgl. im Anschluss an die Rspr. des BVerwG Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. Januar 2017 - 2 A 142/15 -, Rn. 26, juris).

    Davon kann hier aufgrund der oben geschilderten Entwicklung und der vom Eisenbahn-Bundesamt angedeuteten Perspektiven nicht ausgegangen werden (vgl. zu einem Gleisbauhof auch Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 10. Januar 2017 - 2 A 142/15 -, Rn. 32, juris).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Auch für sie gilt, dass ihre Neuanlegung für Bahnbetriebszwecke und auch die Änderung ihres Bestandes nur aufgrund eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen darf, in dem die widerstreitenden Belange umfassend und abschließend abzuwägen sind (vgl. m.w.N. schon BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48/86 -, BVerwGE 81, 111-122, Rn. 21, juris).

    a) Aus dem Vorbehalt zugunsten der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung folgt nach Auffassung der Kammer, dass "bundesbahnfremde" bauliche Anlagen nicht zugelassen werden dürfen, wenn und soweit sie sich mit der besonderen Zweckbestimmung einer planfestgestellten Anlage der Bahn nicht in Einklang bringen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 48/86 -, BVerwGE 81, 111-122, Rn. 20, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2023 - 11 A 2213/20
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Er wurde zur Umsetzung der Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums für den regulatorischen Bereich in das deutsche Recht eingeführt (s.a. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2023 - 11 A 2213/20 -, Rn. 81, juris).

    Denn es handelt sich jedenfalls um Altanlagen, für die nach dem oben Gesagten die Wirkungen der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung ohne einen förmlichen Genehmigungsakt gelten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Februar 2023 - 11 A 2213/20 -, Rn. 91, juris).

  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 6 A 272/20

    Forstaufsichtliche Anordnung; Aufschüttung auf Waldboden; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Im Übrigen dürfte eine Legalisierungswirkung auch allenfalls bei bestandskräftigen Anordnungen eintreten (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. März 2023 - 6 A 272/20 -, Rn. 31 - 33, juris).

    Es obliegt grundsätzlich dem zur Beseitigung Verpflichteten, die zur Erfüllung der Beseitigungspflicht erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa eine notwendig werdende Ausnahmegenehmigung einzuholen (so Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22. März 2023 - 6 A 272/20 -, Rn. 35, juris; vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 9 ZB 15.679 -, Rn. 25, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2020 - 2 L 108/17

    Kosten der Ersatzvornahme einer abfallrechtlichen Verfügung

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Bei abfallrechtlichen Beseitigungsanordnungen reicht es zwar aus, die zu beseitigenden Gegenstände zumindest im groben Umriss zu beschreiben; ein in jede Einzelheit gehender Katalog der zu entsorgenden Stoffe und Gegenstände ist nicht zu erstellen und im Bescheid aufzuführen (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juli 2020 - 2 L 108/17 -, Rn. 40, juris).
  • OVG Sachsen, 06.12.2016 - 4 A 249/14

    Teilweise Erledigung; Kostenentscheidung unanfechtbar; Abfallablagerungen;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Die Trennung vom Grundstück ist technisch problemlos und ohne eine Beschädigung des Grundstücks möglich (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 4 A 249/14 -, Rn. 36, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2021 - 8 B 1468/20

    Zwangsgeldandrohung auf Handlungspflichten in Form von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
    Es reicht aus, wenn sich die Regelung aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung, sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen unzweifelhaft entnehmen lässt (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Mai 2021 - 8 B 1468/20 -, Rn. 10, juris).
  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 334/90

    Gepflasterte Zufahrt als Bauwerk

  • BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06

    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung;

  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16

    Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20

    Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt

  • BVerwG, 23.09.2014 - 7 C 14.13

    Bahnanlagen; Betriebsanlagen; Betriebsbezogenheit; Verkehrsfunktion;

  • BVerwG, 16.07.2008 - 9 A 21.08

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts;

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 23.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Entwidmung -

  • BVerwG, 17.12.2021 - 4 B 13.21

    Bauaufsichtliche Maßnahmen bei bahnfremder Nutzung eines Bahnhofsgebäudes (hier:

  • VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290

    Freistellung eines Grundstücks von Bahnbetriebszwecken - Ringbahn Nürnberg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1994 - 11 B 1447/94

    Gewerberecht: Untersagung der Durchführung von Flohmärkten auf Bundesbahngelände

  • VG Mainz, 19.08.2015 - 3 K 604/14

    Vorübergehende Einschränkungen des Betriebs einer Eisenbahninfrastruktur;

  • VG Magdeburg, 03.03.2020 - 3 A 140/17

    Vorrangige Zuständigkeit des Eisenbahnrechts im Bereich der Gefahrenabwehr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2023 - 2 L 45/20

    Gefahrenabwehrrecht im Altbergbau; Erforschung einer latenten Gefahr;

  • VGH Bayern, 07.11.2018 - 9 ZB 15.679

    Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungs- und Baubeseitigungsverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16

    Abwägung; Änderungsvorhaben; Betriebsstörung; Eisenbahn; Eisenbahnanlage;

  • BVerwG, 24.08.2023 - 7 A 1.22

    Planfeststellungsbeschluss "ABS Berlin - Frankfurt/Oder - Grenze D/PL, PRA 1, PA

  • VGH Hessen, 12.08.2003 - 3 TG 2116/03

    Eine bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfügung verlangt keine Straftat i.S.v. §

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 1 L 27/21

    Zuständige Behörde für die Freistellung von Grundstücken von Bahnbetriebszwecken

  • VG Gelsenkirchen, 25.06.2020 - 14 K 226/10

    Eisenbahnbetriebsbezogenheit; Aufbereitung von Bahnbaubetriebsstoffen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht