Siehe nun Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)
Landesabfallgesetz
Zweiter Teil - Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§§ 6 - 11) |
(1) 1Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regeln im Rahmen der Überlassungspflichten nach § 13 Abs. 1 bis 3 KrW-/AbfG durch Satzung für die Grundstücke ihres Gebietes den Anschluss an die Einrichtungen der Abfallentsorgung und die Benutzung dieser Einrichtungen. 2Sie regeln durch Satzung, welche Abfälle getrennt zu überlassen sind sowie in welcher Weise, an welchem Ort und zu welcher Zeit ihnen die Abfälle zu überlassen sind. 3Dabei kann bestimmt werden, dass mindestens ein bestimmtes Behältervolumen vorhanden sein muss.
(2) 1Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben darüber zu wachen, dass die satzungsrechtlichen Vorschriften und die auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden. 2Unbeschadet des § 14 KrW-/AbfG findet § 40 Abs. 2 bis 4 KrW-/AbfG Anwendung; insoweit wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt. 3Sie können die erforderlichen Anordnungen treffen, um die Einhaltung der satzungsrechtlichen Vorschriften und auferlegten Verpflichtungen sicherzustellen.
Rechtsprechung zu § 10 LAbfG
7 Entscheidungen zu § 10 LAbfG in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 25.06.2020 - 4 K 1732/20
Beteiligungsfähigkeit und Antragsbefugnis einer Interessengemeinschaft
- VG Freiburg, 20.04.2011 - 4 K 1030/09
Verbringung eines Abfallbehälters zur Müllsammelstelle
- VGH Baden-Württemberg, 11.12.1990 - 10 S 7/90
Inanspruchnahme des Konkursverwalters als Zustandsstörer zur Beseitigung von ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1992 - 10 S 2707/91
Zur Haftung des Leiters eines stillgelegten Galvanik-Betriebes für Sonderabfälle ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94
Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in ...
- VGH Baden-Württemberg, 04.08.1994 - 2 S 1316/94
Verlagerung der Zuständigkeiten des VwGO § 87a Abs 1 vom Spruchkörper auf den ...
- VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92
Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und ...
Querverweise
Auf § 10 LAbfG verweisen folgende Vorschriften:
- Landesabfallgesetz (LAbfG)
- Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
- § 9 (Weitere Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger)
- Zuständigkeiten, Ordnungswidrigkeiten
- § 28 (Ordnungswidrigkeiten)