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Das Landesabfallgesetz ist mit Wirkung vom 31.12.2020 aufgehoben worden.
Siehe nun Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)
Baden-Württemberg

Landesabfallgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 14.10.2008 (GBl. S. 367), in Kraft getreten am 22.10.2008 bzw. 01.12.2008

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 17.12.2020 (GBl. S. 1233) m.W.v. 31.12.2020
Außer Kraft

Erster Teil

§ 1Ziele des Gesetzes

§ 2Pflichten der öffentlichen Hand

§ 3Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen

§ 4Rechtswidrig entsorgte Abfälle

§ 5Mitwirkung von Vereinen

Zweiter Teil

§ 6Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

§ 7Abfallentsorgung durch den Verband Region Stuttgart

§ 8Abfallverbände

§ 9Weitere Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 10Satzung

§ 11Durchsuchung und Wegnahme bereitgestellter Abfälle

Dritter Teil

§ 12Sonderabfallagentur

§ 13Zentrale Einrichtungen

§ 14Andienung und Zuweisung

Vierter Teil

§ 15Abfallwirtschaftspläne

§ 16Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

Fünfter Teil

§ 17Veränderungssperre

§ 18Duldungspflichten

Sechster Teil

§ 19Behördliche Überwachung, Anordnungen

§ 20Auswertung von Nachweisen

§ 21Überwachung durch Sachverständige

§ 22Datenverarbeitung

Siebenter Teil

§ 23Abfallrechtsbehörden

§ 24Weitere Zuständigkeiten der Sonderabfallagentur

§ 25Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

§ 26Beteiligung der Träger der Regionalplanung

§ 27Verordnungsermächtigung

§ 28Ordnungswidrigkeiten

Was ist das?

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