Siehe nun Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)
Landesabfallgesetz
| Zweiter Teil - Entsorgung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§§ 6 - 11) |
(1) 1Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger wirken in ihrem Aufgabenbereich darauf hin, dass möglichst wenig Abfall entsteht. 2Sie sollen insbesondere in den Satzungen nach § 10 die Anforderungen an die Erzeuger und Besitzer von Abfällen so ausgestalten, dass sich daraus wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung sowie zur Abfalltrennung ergeben.
(2) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind verpflichtet, Bio- und Grünabfälle, die die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen nicht selbst ordnungsgemäß und schadlos verwerten, getrennt von anderen Abfällen einzusammeln, zu befördern und einer Verwertung zuzuführen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere für einen gewonnenen Stoff oder gewonnene Energie ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann.
(3) Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind, soweit sich eine Verpflichtung nicht bereits aus § 15 KrW-/AbfG ergibt, zur Entsorgung von Abfällen verpflichtet, die auf öffentlichen Flächen oder außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile in unzulässiger Weise abgelagert sind, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich sind, kein Dritter verpflichtet ist und die Abfälle wegen ihrer Art oder Menge das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen.
rechtliche Entsorgungsträger § 7Abfallentsorgung durch den Verband Region Stuttgart § 8Abfallverbände § 9Weitere Aufgaben der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger § 10Satzung § 11Durchsuchung und Wegnahme bereitgestellter Abfälle
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Rechtsprechung zu § 9 LAbfG
10 Entscheidungen zu § 9 LAbfG in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 25.06.2020 - 4 K 1732/20
Beteiligungsfähigkeit und Antragsbefugnis einer Interessengemeinschaft
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.1997 - 10 S 3287/96
Normenkontrolle einer Sonderabfallverordnung: Andienungspflichten und ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN ...
- EuGH, 13.12.2001 - C-324/99
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.2001 - 10 S 1405/99
Sonderabfall - Andienungspflicht
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2006 - 10 S 790/03
Zur Klassifizierung vorgemischter besonders überwachungsbedürftiger Abfälle als ...
Zum selben Verfahren:
- VG Stuttgart, 03.05.2002 - 19 K 1787/01
Energetische Verwertung überwachungsbedürftiger Abfälle bei Verbrennung in einer ...
- VG Stuttgart, 03.05.2002 - 19 K 1787/01
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 10 S 15/03
Kommunale Satzung für Überlassung von Abfällen aus nicht privaten Haushaltungen: ...
- VG Minden, 02.11.2005 - 11 K 2874/04
Sondermüll bleibt in Mannheim
- VGH Baden-Württemberg, 07.01.1994 - 10 S 1942/93
Klagebefugnis Drittbetroffener (mittelbar Betroffener) im Eilverfahren gegen die ...
- VG Karlsruhe, 02.02.2001 - 11 K 1246/00
Abfallbeseitigung - gefährlicher Abfall