Das Landesabfallgesetz ist mit Wirkung vom 31.12.2020 aufgehoben worden.
Siehe nun Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)
Siehe nun Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz (LKreiWiG)
Landesabfallgesetz
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 5) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Landesabfallgesetz (https://dejure.org/gesetze/LAbfG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 3 LAbfG
7 Entscheidungen zu § 3 LAbfG in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07
Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen ...
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 6 S 707/10
Landesheimbauverordnung Baden Württemberg mit höherrangigem Recht vereinbar
- VG Karlsruhe, 27.05.2004 - 5 K 1461/04
Schließung einer Abfallsauganlage - kein Anspruch der Einwohner auf Fortbestand
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2634/01
Normenkontrolle; mündliche Verhandlung; Entscheidung durch Beschluss
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.1996 - 2 S 3284/95
Normenkontrolle einer Abfallgebührensatzung: Erhebung einer lenkenden Gebühr
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2002 - 2 S 2643/01
Normenkontrolle einer Abgabensatzung; Gebührenkalkulation - Umlage ...
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97
Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation - ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 3 LAbfG:
- Landesbauordnung (LBO)
- Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
- § 12 (Baustelle)