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Deutschland

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
(Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 03.06.2013 (BGBl. I S. 1426)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.02.2026 (BGBl. I S. 29) m.W.v. 19.02.2026

Abschnitt 1

§ 1Zweck des Gesetzes

§ 2Begriffsbestimmungen

§ 3Weitere Begriffsbestimmungen

§ 4Vorschriften und Ermächtigungen zum Geltungsbereich

Abschnitt 2

§ 5Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 6(weggefallen)

§ 7Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 8Bestrahlungsverbot und Zulassungsermächtigung

§ 9Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel

§ 10Stoffe mit pharmakologischer Wirkung

§ 11Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 12Weitere Verbote

§ 13Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit und vor Täuschung

§ 14Weitere Ermächtigungen

§ 15Deutsches Lebensmittelbuch

§ 16Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Abschnitt 3

§ 17Verbote

§ 17aVersicherung

§ 18(weggefallen)

§ 19Verbote zum Schutz vor Täuschung

§ 20Verbot der krankheitsbezogenen Werbung

§ 21Weitere Verbote sowie Beschränkungen

§ 22Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23Weitere Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 23aErmächtigungen zum Schutz der tierischen Gesundheit und zur Förderung der tierischen Erzeugung

§ 23bWeitere Ermächtigungen für Arzneifuttermittel

§ 24Gewähr für bestimmte Anforderungen

§ 25Mitwirkung bestimmter Behörden

Abschnitt 4

§ 26Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 27Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

§ 28Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 29Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 5

§ 30Verbote zum Schutz der Gesundheit

§ 31Übergang von Stoffen auf Lebensmittel

§ 32Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 33Vorschriften zum Schutz vor Täuschung

Abschnitt 6

§ 34Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit

§ 35Ermächtigungen zum Schutz vor Täuschung und zur Unterrichtung

§ 36Ermächtigungen für betriebseigene Kontrollen und Maßnahmen

§ 37Weitere Ermächtigungen

Abschnitt 7

§ 38Zuständigkeit, Aufgabe und gegenseitige Information

§ 38aÜbermittlung von Daten über den Internethandel

§ 38bUnterrichtung von Anbietern digitaler Dienste

§ 39Maßnahmen der für die Überwachung von Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 zuständigen Behörden

§ 39aMaßnahmen der für die Überwachung von Mitteln zum Tätowieren, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 bis 9 zuständigen Behörden

§ 40Information der Öffentlichkeit

§ 41(weggefallen)

§ 42Durchführung der Überwachung

§ 43Probenahme

§ 43aProbenahme bei Erzeugnissen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln angeboten werden

§ 44Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten

§ 44aMitteilungs- und Übermittlungspflichten über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen

§ 45Schiedsverfahren

§ 46Ermächtigungen

§ 47Weitere Ermächtigungen

§ 48Landesrechtliche Bestimmungen

§ 49Erstellung eines Lagebildes, Verwendung bestimmter Daten

§ 49aZusammenarbeit von Bund und Ländern

Abschnitt 8
Monitoring (§§ 50 - 52)

§ 50Monitoring

§ 51Durchführung des Monitorings

§ 52Erlass von Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 9

§ 53Verbringungsverbote

§ 54Bestimmte Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten oder anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 55Mitwirkung der Zollbehörden

§ 56Ermächtigungen

§ 57Ausfuhr; sonstiges Verbringen aus dem Inland

Abschnitt 9a

§ 57aErmächtigungen zum Schutz der Gesundheit vor ionisierender Strahlung

§ 57bWeitere Ermächtigungen in radiologischen Notfällen

§ 57cÜberwachung

§ 57dAusführung durch die Länder im Auftrag des Bundes

Abschnitt 10

§ 58Strafvorschriften

§ 59Strafvorschriften

§ 60Bußgeldvorschriften

§ 61Einziehung

§ 62Ermächtigungen

Abschnitt 11

§ 63(weggefallen)

§ 64Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren; Bekanntmachungen

§ 65Aufgabendurchführung

§ 66Statistik

§ 67Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten

§ 68Zulassung von Ausnahmen

§ 69Zulassung weiterer Ausnahmen

§ 70Rechtsverordnungen in bestimmten Fällen

§ 71Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 72Außenverkehr

§ 73(weggefallen)

§ 74Geltungsbereich bestimmter Vorschriften

§ 75Übergangsregelungen

Amtliche Anmerkung

Das Gesetz dient der Umsetzung der in der Anlage zu Fußnote 1) des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 (BGBl. I S. 2618, 3007) in den Nummern 1 bis 72 und 75 aufgeführten Rechtsakte.

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998, S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.

Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2008/112/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG, 88/378/EWG und 1999/13/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53/EG, 2002/96/EG und 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 68).

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