Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Abschnitt 5 - Verkehr mit sonstigen Bedarfsgegenständen (§§ 30 - 33) |
(1) Es ist verboten, Materialien oder Gegenstände im Sinne des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr zu bringen oder beim Verkehr mit solchen Bedarfsgegenständen hierfür allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben.
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der in § 1 Abs. 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit § 1 Absatz 3, genannten Zwecke erforderlich ist, vorzuschreiben, dass andere als in Absatz 1 genannte Bedarfsgegenstände nicht unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr gebracht werden dürfen oder für solche Bedarfsgegenstände allgemein oder im Einzelfall nicht mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen geworben werden darf und die Einzelheiten dafür zu bestimmen.
Fassung aufgrund der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
04.08.2011 | Zweites Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften | 27.07.2011 | |
04.07.2009 | Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften | 29.06.2009 | |
25.04.2006 | Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz | 13.04.2006 |
Rechtsprechung zu § 33 LFGB
4 Entscheidungen zu § 33 LFGB in unserer Datenbank:
- VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 338/14
Ordnungsgelder des Sanktionsausschusses der Frankfurter Wertpapierbörse gegen ...
- VG Würzburg, 24.06.2009 - W 6 K 08.1610
Zur Ermächtigungsgrundlage für eine Auflage zur Durchsetzung des Grundsatzes der ...
- VG Frankfurt/Main, 19.11.2014 - 2 K 2570/13
Plichten des Designated Sponsors
- VG Würzburg, 24.06.2009 - W 6 K 08.1369
Unbestimmtheit eines Bescheides hinsichtlich des Adressaten
Querverweise
Auf § 33 LFGB verweisen folgende Vorschriften:
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 59 (Strafvorschriften)