Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 704 - 802) |
(1) 1Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. 2Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde.
(2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die Vollstreckung eines Haftbefehls nach § 802g ist Absatz 1 nicht anzuwenden.
(3) 1Willigt der Schuldner in die Durchsuchung ein oder ist eine Anordnung gegen ihn nach Absatz 1 Satz 1 ergangen oder nach Absatz 1 Satz 2 entbehrlich, so haben Personen, die Mitgewahrsam an der Wohnung des Schuldners haben, die Durchsuchung zu dulden. 2Unbillige Härten gegenüber Mitgewahrsamsinhabern sind zu vermeiden.
(4) 1Der Gerichtsvollzieher nimmt eine Vollstreckungshandlung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen nicht vor, wenn dies für den Schuldner und die Mitgewahrsamsinhaber eine unbillige Härte darstellt oder der zu erwartende Erfolg in einem Missverhältnis zu dem Eingriff steht, in Wohnungen nur auf Grund einer besonderen Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht. 2Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21 bis 6 Uhr.
(5) Der Gerichtsvollzieher händigt dem Schuldner von Amts wegen bei der Durchsuchung eine Abschrift der Anordnung nach Absatz 1 aus.
(6) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach Absatz 1 einzuführen. 2Soweit nach Satz 1 Formulare eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. 3Die Rechtsverordnung kann für diese Formulare besondere technische Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung bestimmen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vom 20.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.10.2026 | Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung | 20.05.2026 | |
| 08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
| 01.01.2013 | Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung | 29.07.2009 | |
| 01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 | |
| 01.07.2002 | Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsreformgesetz - ZustRG) | 25.06.2001 |
anordnungen § 714Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit § 715Rückgabe der Sicherheit § 716Ergänzung des Urteils § 717Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils § 718Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit § 719Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch § 720Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung § 720aSicherungs-
vollstreckung § 721Räumungsfrist § 722Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungs-
ermächtigung § 723Vollstreckungsurteil § 724Vollstreckbare Ausfertigung § 725Vollstreckungs-
klausel § 726Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen § 727Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger § 728Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testaments-
vollstrecker § 729Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer § 730Anhörung des Schuldners § 731Klage auf Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 732Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 733Weitere vollstreckbare Ausfertigung § 734Vermerk über Ausfertigungs-
erteilung auf der Urteilsurschrift § 735(weggefallen) § 736Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister § 737Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch § 738Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher § 739Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner § 740Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut § 741Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft § 742Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits § 743Beendete Gütergemeinschaft § 744Vollstreckbare Ausfertigung bei beendeter Gütergemeinschaft § 744aZwangsvollstreckung bei Eigentums-
und Vermögens-
gemeinschaft § 745Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft § 746(weggefallen) § 747Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass § 748Zwangsvollstreckung bei Testaments-
vollstrecker § 749Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testaments-
vollstrecker § 750Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung § 751Bedingungen für Vollstreckungsbeginn § 752Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung § 752aVersicherung der Vollmacht für Prozesshandlungen in der Zwangsvollstreckung § 753Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; elektronischer Rechtsverkehr; Verordnungs-
ermächtigungen § 753aVersicherung der Geldempfangsvollmacht bei der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher § 754Ermächtigung des Gerichtsvollziehers § 754aElektronischer Vollstreckung-
sauftrag § 755Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners § 756Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug § 757Bestätigung empfangener Leistungen § 757aAuskunfts-
und Unterstützungs-
ersuchen § 758Durchsuchung; Gewaltanwendung § 758aRichterliche Durchsuchungs-
anordnung; Vollstreckung zur Unzeit § 759Zuziehung von Zeugen § 760Akteneinsicht; Aktenabschrift § 761(weggefallen) § 762Protokoll über Vollstreckungs-
handlungen § 763Aufforderungen und Mitteilungen § 764Vollstreckungs-
gericht § 765Vollstreckungs-
gerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug § 765aVollstreckungsschutz § 766Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung § 767Vollstreckungs-
abwehrklage § 768Klage gegen Vollstreckungs-
klausel § 769Einstweilige Anordnungen § 770Einstweilige Anordnungen im Urteil § 771Drittwiderspruchs-
klage § 772Drittwiderspruchs-
klage bei Veräußerungsverbot § 773Drittwiderspruchs-
klage des Nacherben § 774Drittwiderspruchs-
klage des Ehegatten oder Lebenspartners § 775Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung § 776Aufhebung von Vollstreckungs-
maßregeln § 777Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers § 778Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme § 779Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners § 780Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung § 781Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung § 782Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger § 783Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger § 784Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren § 785Vollstreckungs-
abwehrklage des Erben § 786Vollstreckungs-
abwehrklage bei beschränkter Haftung § 786aSee-
und binnenschifffahrts-
rechtliche Haftungsbeschränkung § 787Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff § 788Kosten der Zwangsvollstreckung § 789Einschreiten von Behörden § 790(weggefallen) § 791(weggefallen) § 792Erteilung von Urkunden an Gläubiger § 793Sofortige Beschwerde § 794Weitere Vollstreckungstitel § 794aZwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich § 795Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel § 795aZwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungs-
beschluss § 795bVollstreckbar-
erklärung des gerichtlichen Vergleichs § 796Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungs-
bescheiden § 796aVoraussetzungen für die Vollstreckbar-
erklärung des Anwaltsvergleichs § 796bVollstreckbar-
erklärung durch das Prozessgericht § 796cVollstreckbar-
erklärung durch einen Notar § 797Verfahren bei vollstreckbaren Urkunden § 797aVerfahren bei Gütestellen-
vergleichen § 798Wartefrist § 798a(weggefallen) § 799Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge § 799aSchadensersatz-
pflicht bei der Vollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger § 800Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstücks-
eigentümer § 800aVollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek § 801Landesrechtliche Vollstreckungstitel § 802Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
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Rechtsprechung zu § 758a ZPO
217 Entscheidungen zu § 758a ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 20.03.2014 - VII ZB 64/13
Formerfordernis für den Antrag der Finanzverwaltung auf Erlass einer ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2026 - 2 O 88/26
Erledigung eines Verfahrens auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung - ...
- AG Augsburg, 26.06.2012 - 1 M 12733/12
Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen für einen Durchsuchungsbeschluss und für ...
- VerfGH Thüringen, 29.07.2021 - VerfGH 104/20
Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landgerichts Erfurt und des ...
- AG Bad Segeberg, 17.12.2013 - 6 M 873/13
Antrag auf Zwangsvollstreckung in der Wohnung des Schuldners zur Nachtzeit und an ...
- FG Münster, 23.01.2018 - 10 V 3258/17
Antrag eines Hauptzollamts auf Anordnung einer Durchsuchung nach den Vorschriften ...
- AG Wittenberg, 07.11.2019 - 26 M 1954/19
Zwangsvollstreckung minderjähriger Schuldner - Beitragsforderungen ...
- VG Hamburg, 18.11.2019 - 9 K 4459/17
Zur waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG
- VG Bremen, 17.08.2026 - 2 E 2330/26
Durchsuchung zur Abschiebung, Lebensgefährtin und Mitbewohnerin im Mutterschutz - ...
- BVerfG, 16.07.2015 - 1 BvR 625/15
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl der ...
Querverweise
Auf § 758a ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 795 (Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel)
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- § 62
- Verfahren vor dem Patentgericht
- 1. - Beschwerdeverfahren
- § 80
- Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
- 2. - Berufungsverfahren
- § 121
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 19 (Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen)
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- II. Vollstreckung in Sachen
- § 289 (Zeit der Vollstreckung)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Verwaltungsverfahren
- Kosten, Zustellung und Vollstreckung
- § 66 (Vollstreckung)
Redaktionelle Querverweise zu § 758a ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Allgemeine Vorschriften
- § 807 I Nr. 3 (Abnahme der Vermögensauskunft nach Pfändungsversuch)
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 13 II