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   BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14   

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https://dejure.org/2015,26840
BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14 (https://dejure.org/2015,26840)
BVerfG, Entscheidung vom 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14 (https://dejure.org/2015,26840)
BVerfG, Entscheidung vom 04. August 2015 - 1 BvR 2223/14 (https://dejure.org/2015,26840)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Hausdurchsuchung wegen streitiger Steuerrückstände; Gewährung effektiven Rechtsschutzes in der Form nachträglicher gerichtlicher Kontrolle; Anspruch des Bürgers auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung einer Hausdurchsuchung wegen streitiger Steuerrückstände; Gewährung effektiven Rechtsschutzes in der Form nachträglicher gerichtlicher Kontrolle; Anspruch des Bürgers auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 -, NJW 2015, S. 610; stRspr).

    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

    Zu der Fallgruppe tief greifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).

    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

    Zu der Fallgruppe tief greifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 -, NJW 2015, S. 610; stRspr).

    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle in allen ihm von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 113, 273 ; 129, 1 ).

    Soweit die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts gerichtet ist, bedarf es keiner Entscheidung der Kammer, weil infolge der Aufhebung des angegriffenen Beschlusses des Landgerichts der Rechtsweg vor den Fachgerichten wieder eröffnet ist (vgl. BVerfGE 129, 1 ; 134, 106 ).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    Das Rechtsmittelgericht darf ein in der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).

    Zu der Fallgruppe tief greifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    Als öffentliche Gewalt im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG werden auch die Gerichte eingeordnet, wenn sie außerhalb ihrer spruchrichterlichen Tätigkeit aufgrund eines ausdrücklich normierten Richtervorbehalts tätig werden (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 107, 395 ).

    Rechtsuchende müssen zudem erkennen können, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ).

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    Soweit der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03 - (BGHZ 158, 212) für den Sonderfall der Ermächtigung des Sachverständigen zum Betreten der Wohn- und Geschäftsräume im Insolvenzeröffnungsverfahren eine gerichtliche Überprüfung nach Art. 19 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 13 GG dann für gegeben erachtet habe, wenn die Beschwerde sich gegen eine dem Gesetz fremde, in den grundrechtlich geschützten räumlichen Bereich des Schuldners eingreifende Maßnahme richte, ergebe sich vorliegend nichts anderes.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    Das Bundesverfassungsgericht geht dementsprechend in solchen Fällen bei der Verfassungsbeschwerde in ständiger Rechtsprechung vom Fortbestand eines Rechtsschutzinteresses aus (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    Das Landgericht wird nun unter Beachtung des Gebotes effektiven Rechtsschutzes erneut zu entscheiden haben, ob die fristgebundene sofortige Beschwerde oder die unbefristet mögliche Erinnerung gegen die Durchsuchungsanordnung gegeben ist und bei zulässiger Einlegung des Rechtsbehelfs die Anordnung durch das Amtsgericht und womöglich auch die Durchführung der Durchsuchung unter Berücksichtigung des sich aus Art. 13 GG ergebenden materiellen Schutzes in der Sache zu überprüfen haben (zu den aus Art. 13 GG folgenden Anforderungen vgl. BVerfGE 9, 89 ; 57, 346 ; 103, 142 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    Rechtsuchende müssen zudem erkennen können, welches Rechtsmittel für sie in Betracht kommt und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen es zulässig ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 54, 277 ; 87, 48 ; 107, 395 ; 108, 341 ).
  • BVerfG, 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09

    Gegen die Übermittlung von Daten aus Gerichtsakten an eine nicht

    Auszug aus BVerfG, 04.08.2015 - 1 BvR 2223/14
    a) Art. 19 Abs. 4 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 67, 43 ; 104, 220 ; 129, 1 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 2. Dezember 2014 - 1 BvR 3106/09 -, NJW 2015, S. 610; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 3606/13

    Konkurrentenstreit bzgl der Besetzung eines Hochschullehrstuhls - Abschluss des

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • OVG Thüringen, 20.12.2023 - 3 N 250/21

    Corona-Pandemie: Quarantäneanordnung in § 1 Abs. 1 Satz 1 der Sechsten Thüringer

    Als schwerwiegend sind dabei regelmäßig Eingriffe in Grundrechte anzusehen, die das Grundgesetz selbst - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - unter den Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2015 - 1 BvR 2223/14 - juris Rn. 13).
  • OVG Thüringen, 14.12.2022 - 3 N 233/21

    Corona-Pandemie ("3. Welle"): Schließung von Möbelmärkten

    Als schwerwiegend sind dabei regelmäßig Eingriffe in Grundrechte anzusehen, die das Grundgesetz selbst - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - unter den Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2015 - 1 BvR 2223/14 - juris Rn. 13 und Urteil vom 2. März 2006 - 2 BvR 2099/04 - juris Rn. 59).
  • OVG Thüringen, 21.08.2023 - 3 N 447/20

    Coronapandemie; Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Pflicht zum Tragen einer

    Als schwerwiegend sind dabei regelmäßig Eingriffe in Grundrechte anzusehen, die das Grundgesetz selbst - wie in den Fällen des Art. 13 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 und 3 GG - unter den Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2015 - 1 BvR 2223/14 - juris Rn. 13).
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