Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 704 - 802) |
(1) Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn
| 1. | die Personen, für und gegen die die Zwangsvollstreckung stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind, und | |||
| 2. | 1den Personen, gegen die die Zwangsvollstreckung stattfinden soll, Folgendes zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird: | |||
| a) | das Urteil, | |||
| b) | die dem Urteil beigefügte Vollstreckungsklausel, sofern | |||
| aa) | diese nach § 726 Absatz 1 erteilt worden ist oder | |||
| bb) | ein Urteil, das nach den §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, 745 Absatz 2 oder nach § 749 für oder gegen eine der dort bezeichneten Personen wirksam ist, für oder gegen eine dieser Personen vollstreckt werden soll, sowie | |||
| c) | eine Abschrift der öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden, wenn die Vollstreckungsklausel auf Grundlage dieser Urkunden erteilt worden ist. | |||
| 2Eine Zustellung der in Satz 1 Nummer 2 genannten Dokumente durch den Gläubiger genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht zu enthalten. | ||||
(2) Eine Zwangsvollstreckung nach § 720a darf nur beginnen, wenn das Urteil und, sofern nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder c erforderlich, die dort genannten Dokumente mindestens zwei Wochen vorher zugestellt worden sind.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung vom 20.05.2026
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.10.2026 | Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung | 20.05.2026 |
anordnungen § 714Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit § 715Rückgabe der Sicherheit § 716Ergänzung des Urteils § 717Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils § 718Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit § 719Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch § 720Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung § 720aSicherungs-
vollstreckung § 721Räumungsfrist § 722Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungs-
ermächtigung § 723Vollstreckungsurteil § 724Vollstreckbare Ausfertigung § 725Vollstreckungs-
klausel § 726Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen § 727Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger § 728Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testaments-
vollstrecker § 729Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer § 730Anhörung des Schuldners § 731Klage auf Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 732Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 733Weitere vollstreckbare Ausfertigung § 734Vermerk über Ausfertigungs-
erteilung auf der Urteilsurschrift § 735(weggefallen) § 736Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister § 737Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch § 738Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher § 739Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner § 740Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut § 741Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft § 742Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits § 743Beendete Gütergemeinschaft § 744Vollstreckbare Ausfertigung bei beendeter Gütergemeinschaft § 744aZwangsvollstreckung bei Eigentums-
und Vermögens-
gemeinschaft § 745Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft § 746(weggefallen) § 747Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass § 748Zwangsvollstreckung bei Testaments-
vollstrecker § 749Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testaments-
vollstrecker § 750Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung § 751Bedingungen für Vollstreckungsbeginn § 752Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung § 752aVersicherung der Vollmacht für Prozesshandlungen in der Zwangsvollstreckung § 753Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; elektronischer Rechtsverkehr; Verordnungs-
ermächtigungen § 753aVersicherung der Geldempfangsvollmacht bei der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher § 754Ermächtigung des Gerichtsvollziehers § 754aElektronischer Vollstreckung-
sauftrag § 755Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners § 756Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug § 757Bestätigung empfangener Leistungen § 757aAuskunfts-
und Unterstützungs-
ersuchen § 758Durchsuchung; Gewaltanwendung § 758aRichterliche Durchsuchungs-
anordnung; Vollstreckung zur Unzeit § 759Zuziehung von Zeugen § 760Akteneinsicht; Aktenabschrift § 761(weggefallen) § 762Protokoll über Vollstreckungs-
handlungen § 763Aufforderungen und Mitteilungen § 764Vollstreckungs-
gericht § 765Vollstreckungs-
gerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug § 765aVollstreckungsschutz § 766Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung § 767Vollstreckungs-
abwehrklage § 768Klage gegen Vollstreckungs-
klausel § 769Einstweilige Anordnungen § 770Einstweilige Anordnungen im Urteil § 771Drittwiderspruchs-
klage § 772Drittwiderspruchs-
klage bei Veräußerungsverbot § 773Drittwiderspruchs-
klage des Nacherben § 774Drittwiderspruchs-
klage des Ehegatten oder Lebenspartners § 775Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung § 776Aufhebung von Vollstreckungs-
maßregeln § 777Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers § 778Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme § 779Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners § 780Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung § 781Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung § 782Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger § 783Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger § 784Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren § 785Vollstreckungs-
abwehrklage des Erben § 786Vollstreckungs-
abwehrklage bei beschränkter Haftung § 786aSee-
und binnenschifffahrts-
rechtliche Haftungsbeschränkung § 787Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff § 788Kosten der Zwangsvollstreckung § 789Einschreiten von Behörden § 790(weggefallen) § 791(weggefallen) § 792Erteilung von Urkunden an Gläubiger § 793Sofortige Beschwerde § 794Weitere Vollstreckungstitel § 794aZwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich § 795Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel § 795aZwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungs-
beschluss § 795bVollstreckbar-
erklärung des gerichtlichen Vergleichs § 796Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungs-
bescheiden § 796aVoraussetzungen für die Vollstreckbar-
erklärung des Anwaltsvergleichs § 796bVollstreckbar-
erklärung durch das Prozessgericht § 796cVollstreckbar-
erklärung durch einen Notar § 797Verfahren bei vollstreckbaren Urkunden § 797aVerfahren bei Gütestellen-
vergleichen § 798Wartefrist § 798a(weggefallen) § 799Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge § 799aSchadensersatz-
pflicht bei der Vollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger § 800Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstücks-
eigentümer § 800aVollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek § 801Landesrechtliche Vollstreckungstitel § 802Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
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Rechtsprechung zu § 750 ZPO
1.229 Entscheidungen zu § 750 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 12.04.2018 - V ZB 212/17
Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer: ...
Zum selben Verfahren:
- LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17
Erteilung des Zuschlags an den Meistbietenden hinsichtlich Wertfestsetzung eines ...
- LG Wuppertal, 15.09.2017 - 16 T 122/17
- BGH, 21.12.2023 - I ZB 42/23
Ordnungsmittelverfahren nach wettbewerbsrechtlicher einstweiliger ...
Zum selben Verfahren:
- LG Essen, 08.04.2022 - 45 O 44/18
Verstoß Informationspflichten
- LG Essen, 08.04.2022 - 45 O 44/18
- LAG Düsseldorf, 04.03.2022 - 4 Ta 21/22
Keine Pflicht zur Amtszustellung vollstreckbarer Vergleichsbeschlüsse nach § 278 ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19
Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige ...
- OLG Hamburg, 08.02.2021 - 2 W 76/20
Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen einen prozessunfähigen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von ...
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21
- BGH, 13.07.2017 - I ZB 103/16
Räumungsvollstreckung: Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung des Schuldners im ...
Querverweise
Auf § 750 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 795 (Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel)
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- § 62
- Verfahren vor dem Patentgericht
- 1. - Beschwerdeverfahren
- § 80
- Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
- 2. - Berufungsverfahren
- § 121
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 19 (Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen)
Redaktionelle Querverweise zu § 750 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Verfahren bei Zustellungen
- Zustellungen von Amts wegen
- § 172 (Zustellung an Prozessbevollmächtigte)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 270 I (Zustellung; formlose Mitteilung)