Zivilprozessordnung
Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 704 - 802) |
(1) Zeugnisse über die Rechtskraft der Urteile sind auf Grund der Prozessakten von der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges und, solange der Rechtsstreit in einem höheren Rechtszug anhängig ist, von der Geschäftsstelle des Gerichts dieses Rechtszuges zu erteilen.
(2) 1Soweit die Erteilung des Zeugnisses davon abhängt, dass gegen das Urteil ein Rechtsmittel nicht eingelegt ist, holt die Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges bei der Geschäftsstelle des für das Rechtsmittel zuständigen Gerichts eine Mitteilung in Textform ein, dass bis zum Ablauf der Notfrist eine Rechtsmittelschrift nicht eingereicht sei. 2Einer Mitteilung durch die Geschäftsstelle des Revisionsgerichts, dass ein Antrag auf Zulassung der Revision nach § 566 nicht eingereicht sei, bedarf es nicht.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) vom 17.12.2008
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG) | 17.12.2008 | |
01.08.2009 | Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung | 29.07.2009 | |
01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
anordnungen § 714Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit § 715Rückgabe der Sicherheit § 716Ergänzung des Urteils § 717Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils § 718Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit § 719Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch § 720Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung § 720aSicherungs-
vollstreckung § 721Räumungsfrist § 722Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungs-
ermächtigung § 723Vollstreckungsurteil § 724Vollstreckbare Ausfertigung § 725Vollstreckungs-
klausel § 726Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen § 727Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger § 728Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testaments-
vollstrecker § 729Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer § 730Anhörung des Schuldners § 731Klage auf Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 732Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 733Weitere vollstreckbare Ausfertigung § 734Vermerk über Ausfertigungs-
erteilung auf der Urteilsurschrift § 735(weggefallen) § 736Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister § 737Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch § 738Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher § 739Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner § 740Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut § 741Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft § 742Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits § 743Beendete Gütergemeinschaft § 744Vollstreckbare Ausfertigung bei beendeter Gütergemeinschaft § 744aZwangsvollstreckung bei Eigentums-
und Vermögens-
gemeinschaft § 745Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft § 746(weggefallen) § 747Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass § 748Zwangsvollstreckung bei Testaments-
vollstrecker § 749Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testaments-
vollstrecker § 750Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung § 751Bedingungen für Vollstreckungsbeginn § 752Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung § 753Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungs-
ermächtigung § 753aVollmachtsnachweis § 754Vollstreckung-
sauftrag und vollstreckbare Ausfertigung § 754aVereinfachter Vollstreckung-
sauftrag bei Vollstreckungs-
bescheiden § 755Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners § 756Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug § 757Übergabe des Titels und Quittung § 757aAuskunfts-
und Unterstützungs-
ersuchen § 758Durchsuchung; Gewaltanwendung § 758aRichterliche Durchsuchungs-
anordnung; Vollstreckung zur Unzeit § 759Zuziehung von Zeugen § 760Akteneinsicht; Aktenabschrift § 761(weggefallen) § 762Protokoll über Vollstreckungs-
handlungen § 763Aufforderungen und Mitteilungen § 764Vollstreckungs-
gericht § 765Vollstreckungs-
gerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug § 765aVollstreckungsschutz § 766Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung § 767Vollstreckungs-
abwehrklage § 768Klage gegen Vollstreckungs-
klausel § 769Einstweilige Anordnungen § 770Einstweilige Anordnungen im Urteil § 771Drittwiderspruchs-
klage § 772Drittwiderspruchs-
klage bei Veräußerungsverbot § 773Drittwiderspruchs-
klage des Nacherben § 774Drittwiderspruchs-
klage des Ehegatten oder Lebenspartners § 775Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung § 776Aufhebung von Vollstreckungs-
maßregeln § 777Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers § 778Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme § 779Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners § 780Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung § 781Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung § 782Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger § 783Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger § 784Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren § 785Vollstreckungs-
abwehrklage des Erben § 786Vollstreckungs-
abwehrklage bei beschränkter Haftung § 786aSee-
und binnenschifffahrts-
rechtliche Haftungsbeschränkung § 787Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff § 788Kosten der Zwangsvollstreckung § 789Einschreiten von Behörden § 790(weggefallen) § 791(weggefallen) § 792Erteilung von Urkunden an Gläubiger § 793Sofortige Beschwerde § 794Weitere Vollstreckungstitel § 794aZwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich § 795Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel § 795aZwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungs-
beschluss § 795bVollstreckbar-
erklärung des gerichtlichen Vergleichs § 796Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungs-
bescheiden § 796aVoraussetzungen für die Vollstreckbar-
erklärung des Anwaltsvergleichs § 796bVollstreckbar-
erklärung durch das Prozessgericht § 796cVollstreckbar-
erklärung durch einen Notar § 797Verfahren bei vollstreckbaren Urkunden § 797aVerfahren bei Gütestellen-
vergleichen § 798Wartefrist § 798a(weggefallen) § 799Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge § 799aSchadensersatz-
pflicht bei der Vollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger § 800Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstücks-
eigentümer § 800aVollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek § 801Landesrechtliche Vollstreckungstitel § 802Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
Rechtsprechung zu § 706 ZPO
188 Entscheidungen zu § 706 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 08.07.2021 - I ZR 196/15
A) Die Geschäftsstelle des Bundesgerichtshofs ist als Geschäftsstelle des ...
- BGH, 09.12.2009 - XII ZB 215/09
Statthaftigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die ablehnende Entscheidung der ...
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 36/22
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter als unzulässig
Zum selben Verfahren:
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 37/22
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eines Schuldners gegen einen Richter als ...
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 38/22
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eines Schuldners gegen einen Richter als ...
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 39/22
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eines Schuldners gegen einen Richter als ...
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 37/22
- BGH, 15.12.2022 - I ZB 40/22
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eines Schuldners gegen einen Richter als ...
- OLG Brandenburg, 02.03.2017 - 13 UF 106/15
Nachehelichenunterhalt: Berücksichtigungsfähigkeit des Unterhalts für ein nach ...
- BVerfG, 29.11.1991 - 1 BvR 1665/91
Voraussetzungen für die Erteilung eines Teilrechtskraftzeugnisses
Zum selben Verfahren:
- BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
Vertretungszwang bei Erinnerung gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten, ...
- BSG, 11.10.1991 - 7 RAr 24/89
§ 706 ZPO in Nachschlagewerken
- § 706 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Rechtskraftzeugnis
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 706 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 715 I 1 (Rückgabe der Sicherheit)