Zivilprozessordnung
| Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945b) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 704 - 802) |
(1) 1Wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt oder die Rüge nach § 321a erhoben oder wird der Rechtsstreit nach der Verkündung eines Vorbehaltsurteils fortgesetzt, so kann das Gericht auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt werde oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfinde und dass die Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne Sicherheitsleistung ist nur zulässig, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Schuldner zur Sicherheitsleistung nicht in der Lage ist und die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde.
(2) 1Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. 2Eine Anfechtung des Beschlusses findet nicht statt.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) vom 09.12.2004
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2005 | Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) | 09.12.2004 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz - ZPO-RG) | 27.07.2001 |
anordnungen § 714Anträge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit § 715Rückgabe der Sicherheit § 716Ergänzung des Urteils § 717Wirkungen eines aufhebenden oder abändernden Urteils § 718Vorabentscheidung über vorläufige Vollstreckbarkeit § 719Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch § 720Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung § 720aSicherungs-
vollstreckung § 721Räumungsfrist § 722Vollstreckbarkeit ausländischer Urteile; Verordnungs-
ermächtigung § 723Vollstreckungsurteil § 724Vollstreckbare Ausfertigung § 725Vollstreckungs-
klausel § 726Vollstreckbare Ausfertigung bei bedingten Leistungen § 727Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger § 728Vollstreckbare Ausfertigung bei Nacherbe oder Testaments-
vollstrecker § 729Vollstreckbare Ausfertigung gegen Vermögens- und Firmenübernehmer § 730Anhörung des Schuldners § 731Klage auf Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 732Erinnerung gegen Erteilung der Vollstreckungs-
klausel § 733Weitere vollstreckbare Ausfertigung § 734Vermerk über Ausfertigungs-
erteilung auf der Urteilsurschrift § 735(weggefallen) § 736Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei nachträglicher Eintragung im Gesellschaftsregister § 737Zwangsvollstreckung bei Vermögens- oder Erbschaftsnießbrauch § 738Vollstreckbare Ausfertigung gegen Nießbraucher § 739Gewahrsamsvermutung bei Zwangsvollstreckung gegen Ehegatten und Lebenspartner § 740Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut § 741Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft § 742Vollstreckbare Ausfertigung bei Gütergemeinschaft während des Rechtsstreits § 743Beendete Gütergemeinschaft § 744Vollstreckbare Ausfertigung bei beendeter Gütergemeinschaft § 744aZwangsvollstreckung bei Eigentums-
und Vermögens-
gemeinschaft § 745Zwangsvollstreckung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft § 746(weggefallen) § 747Zwangsvollstreckung in ungeteilten Nachlass § 748Zwangsvollstreckung bei Testaments-
vollstrecker § 749Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Testaments-
vollstrecker § 750Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung § 751Bedingungen für Vollstreckungsbeginn § 752Sicherheitsleistung bei Teilvollstreckung § 752aVersicherung der Vollmacht für Prozesshandlungen in der Zwangsvollstreckung § 753Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; elektronischer Rechtsverkehr; Verordnungs-
ermächtigungen § 753aVersicherung der Geldempfangsvollmacht bei der Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher § 754Ermächtigung des Gerichtsvollziehers § 754aElektronischer Vollstreckung-
sauftrag § 755Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners § 756Zwangsvollstreckung bei Leistung Zug um Zug § 757Bestätigung empfangener Leistungen § 757aAuskunfts-
und Unterstützungs-
ersuchen § 758Durchsuchung; Gewaltanwendung § 758aRichterliche Durchsuchungs-
anordnung; Vollstreckung zur Unzeit § 759Zuziehung von Zeugen § 760Akteneinsicht; Aktenabschrift § 761(weggefallen) § 762Protokoll über Vollstreckungs-
handlungen § 763Aufforderungen und Mitteilungen § 764Vollstreckungs-
gericht § 765Vollstreckungs-
gerichtliche Anordnungen bei Leistung Zug um Zug § 765aVollstreckungsschutz § 766Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung § 767Vollstreckungs-
abwehrklage § 768Klage gegen Vollstreckungs-
klausel § 769Einstweilige Anordnungen § 770Einstweilige Anordnungen im Urteil § 771Drittwiderspruchs-
klage § 772Drittwiderspruchs-
klage bei Veräußerungsverbot § 773Drittwiderspruchs-
klage des Nacherben § 774Drittwiderspruchs-
klage des Ehegatten oder Lebenspartners § 775Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung § 776Aufhebung von Vollstreckungs-
maßregeln § 777Erinnerung bei genügender Sicherung des Gläubigers § 778Zwangsvollstreckung vor Erbschaftsannahme § 779Fortsetzung der Zwangsvollstreckung nach dem Tod des Schuldners § 780Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung § 781Beschränkte Erbenhaftung in der Zwangsvollstreckung § 782Einreden des Erben gegen Nachlassgläubiger § 783Einreden des Erben gegen persönliche Gläubiger § 784Zwangsvollstreckung bei Nachlassverwaltung und -insolvenzverfahren § 785Vollstreckungs-
abwehrklage des Erben § 786Vollstreckungs-
abwehrklage bei beschränkter Haftung § 786aSee-
und binnenschifffahrts-
rechtliche Haftungsbeschränkung § 787Zwangsvollstreckung bei herrenlosem Grundstück oder Schiff § 788Kosten der Zwangsvollstreckung § 789Einschreiten von Behörden § 790(weggefallen) § 791(weggefallen) § 792Erteilung von Urkunden an Gläubiger § 793Sofortige Beschwerde § 794Weitere Vollstreckungstitel § 794aZwangsvollstreckung aus Räumungsvergleich § 795Anwendung der allgemeinen Vorschriften auf die weiteren Vollstreckungstitel § 795aZwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungs-
beschluss § 795bVollstreckbar-
erklärung des gerichtlichen Vergleichs § 796Zwangsvollstreckung aus Vollstreckungs-
bescheiden § 796aVoraussetzungen für die Vollstreckbar-
erklärung des Anwaltsvergleichs § 796bVollstreckbar-
erklärung durch das Prozessgericht § 796cVollstreckbar-
erklärung durch einen Notar § 797Verfahren bei vollstreckbaren Urkunden § 797aVerfahren bei Gütestellen-
vergleichen § 798Wartefrist § 798a(weggefallen) § 799Vollstreckbare Urkunde bei Rechtsnachfolge § 799aSchadensersatz-
pflicht bei der Vollstreckung aus Urkunden durch andere Gläubiger § 800Vollstreckbare Urkunde gegen den jeweiligen Grundstücks-
eigentümer § 800aVollstreckbare Urkunde bei Schiffshypothek § 801Landesrechtliche Vollstreckungstitel § 802Ausschließlichkeit der Gerichtsstände
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Rechtsprechung zu § 707 ZPO
1.294 Entscheidungen zu § 707 ZPO in unserer Datenbank:
- LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21
1. Im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO ist der Einwand der ...
- OLG Karlsruhe, 14.09.2022 - 6 U 212/22
LTE-Mobilfunkstandard - Antrag auf einstweilige Einstellung der ...
- BGH, 11.09.2026 - V ZB 21/26
- BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18
Dampfdruckverringerung - Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für ...
- BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvQ 16/17
Gegen presserechtliche Unterlassungsanordnungen kann in Ausnahmefällen ...
- LAG Baden-Württemberg, 29.03.2023 - 12 Sa 3/23
Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel - nicht zu ...
- OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23
Patentrechtlicher Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 06.12.2024 - 15 U 300/24
Anspruch des Erben auf Herausgabe von Vervielfältigungen von Tonbandaufnahmen aus ...
- OLG München, 12.08.2021 - 7 U 2052/21
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Vorbehaltsurteil im Urkundenprozess
§ 707 ZPO in Nachschlagewerken
- § 707 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Vorläufiger Rechtsschutz
Querverweise
Auf § 707 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 719 (Einstweilige Einstellung bei Rechtsmittel und Einspruch)
- Arrest und einstweilige Verfügung
- § 924 (Widerspruch)
- Schiedsrichterliches Verfahren
- Gerichtliches Verfahren
- § 1065 (Rechtsmittel)
- Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
- Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006
- Zwangsvollstreckung aus dem Europäischen Zahlungsbefehl
- § 1095 (Vollstreckungsschutz und Vollstreckungsabwehrklage gegen den im Inland erlassenen Europäischen Zahlungsbefehl)
- Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen nach der Verordnung (EG) Nr. 861/2007
- Zwangsvollstreckung
- § 1105 (Zwangsvollstreckung inländischer Titel)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Vollstreckung
- Vollstreckung nach der Zivilprozessordnung
- § 95 (Anwendung der Zivilprozessordnung)
- Verfahren in Familiensachen
- Allgemeine Vorschriften
- § 120 (Vollstreckung)
Redaktionelle Querverweise zu § 707 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Parteien
- Sicherheitsleistung
- §§ 108 ff. (Art und Höhe der Sicherheit)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Rechtsmittel
- Revision
- § 558 (Vorläufige Vollstreckbarkeit)
- Beschwerde
- Sofortige Beschwerde
- § 567 (Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde) (zu § 707 II 2)
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- §§ 578 ff. (Arten der Wiederaufnahme)
- Urkunden- und Wechselprozess
- § 600 (Nachverfahren)
- Zwangsvollstreckung
- Allgemeine Vorschriften
- § 793 (Sofortige Beschwerde) (zu § 707 II 2)