Rechtsprechung
BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Dampfdruckverringerung
- rechtsprechung-im-internet.de
Dampfdruckverringerung
§ 707 Abs 1 ZPO, § 719 Abs 1 ZPO
Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil in einer Patentnichtigkeitssache: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen des drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; ...
- IWW
§ 845 ZPO, § 719 Abs. 1, § 707 Abs. 1 ZPO, §§ 707, 719 ZPO, § 144 PatG
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung der Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen drohendem Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; Nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne der §§ 707, 719 ZPO; Erforderlichkeit einer Interessenabwägung
- rewis.io
Berufungseinlegung durch den Patentinhaber gegen ein für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil in einer Patentnichtigkeitssache: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen des drohenden Verlustes der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; ...
- ra.de
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- rechtsportal.de
ZPO § 707 Abs. 1 ; ZPO § 719 Abs. 1
Rechtfertigung der Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen drohendem Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners; Nicht zu ersetzender Nachteil im Sinne der §§ 707 , 719 ZPO ; Erforderlichkeit einer Interessenabwägung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verlust der Existenzgrundlage: Einstellung der Zwangsvollstreckung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen durch die Vollstreckung drohenden Verlusts der wirtschaftlichen Existenzgrundlage des Schuldners
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen der Einstellung der Zwangsvollstreckung
- haufe.de (Kurzinformation)
Vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Existenzgefährdung
Verfahrensgang
- BPatG, 19.12.2017 - 3 Ni 31/15
- BPatG, 21.03.2018 - 3 Ni 31/15
- BPatG, 02.07.2018 - 3 Ni 31/15
- BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18
- BGH, 09.06.2020 - X ZR 97/18
Papierfundstellen
- MDR 2019, 1278
- GRUR 2019, 1215
- WM 2019, 1800
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.09.2013 - X ZR 1/13
Kostenbegünstigung III
Auszug aus BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18
Danach wird ein solches Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13, 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es regelmäßig nicht angemessen, einen Patentinhaber, der eine Vereinbarung über die Finanzierung von Prozesskosten getroffen hat, die ihm und dem finanzierenden Dritten alle mit dem Rechtsstreit verbundenen Chancen sichert, das Kostenrisiko eines Nichtigkeitsverfahrens wirtschaftlich aber der Gegenseite auferlegt, von diesem Kostenrisiko durch eine Kostenbegünstigung gemäß § 144 PatG noch weitergehend zu entlasten (BGH, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III).
- BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13
Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …
Auszug aus BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18
Die Beklagte zeigt keine gewichtigen Anhaltspunkte dafür auf und der Senat kann auch sonst nicht feststellen, dass die Nichtigerklärung einer Nachprüfung im Berufungsverfahren aller Voraussicht nach nicht standhalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13 - Kurznachrichten Rn. 6). - BGH, 24.02.1953 - I ZR 106/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.08.2019 - X ZR 97/18
Danach wird ein solches Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich im Sinne von § 144 PatG gefährdet, wenn es mit einer Prozesskostenforderung belastet wird, die angesichts seiner Vermögenssituation ohnehin nicht beitreibbar ist (BGH, Beschluss vom 3. September 2013 - X ZR 1/13, 2/13, GRUR 2013, 1288 - Kostenbegünstigung III unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 24. Februar 1953 - I ZR 106/51, GRUR 1953, 284 - Kostenbegünstigung I).
- OLG Düsseldorf, 20.07.2021 - 15 U 39/21
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig …
Die Gefahr eines besonderen Schadens, der deutlich über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht, ist grundsätzlich nur zu bejahen, wenn außergewöhnliche, praktisch irreparable Nachteile drohen, wie bei einer drohenden Vernichtung der Existenz des Beklagten durch die Vollstreckung (vgl. BGH, GRUR 2019, 1215 Rn. 8 - Dampfdruckverringerung;… OLG Düsseldorf, a.a.O.). - LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21
Beachtlichkeit der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO Unterschied zwischen …
- OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2 U 20/20
Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil …
Die Gefahr eines besonderen Schadens, der deutlich über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht, ist nur zu bejahen, wenn außergewöhnliche, praktisch irreparable Nachteile drohen, wie bei einer drohenden Vernichtung der Existenz des Beklagten durch die Vollstreckung (vgl. BGH, GRUR 2019, 1215 Rn. 8 - Dampfdruckverringerung;… Kühnen, a.a.O., Kap. H Rn. 47).