Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 111 - 120) |
(1) Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung.
(2) 1Endentscheidungen sind mit Wirksamwerden vollstreckbar. 2Macht der Verpflichtete glaubhaft, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf seinen Antrag die Vollstreckung vor Eintritt der Rechtskraft in der Endentscheidung einzustellen oder zu beschränken. 3In den Fällen des § 707 Abs. 1 und des § 719 Abs. 1 der Zivilprozessordnung kann die Vollstreckung nur unter denselben Voraussetzungen eingestellt oder beschränkt werden.
(3) Die Verpflichtung zur Eingehung der Ehe und zur Herstellung des ehelichen Lebens unterliegt nicht der Vollstreckung.
Rechtsprechung zu § 120 FamFG
187 Entscheidungen zu § 120 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG München, 18.10.2023 - 2 UF 613/23
Nachholend der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit durch das Beschwerdegericht
- BGH, 19.01.2022 - XII ZB 183/21
Adoptiertes Kind hat Anspruch gegen seine leibliche Mutter auf Auskunft über die ...
- OLG München, 07.02.2024 - 12 UF 268/23
Nicht zu ersetzender Nachteil, Anordnung der sofortigen Wirksamkeit, ...
- BGH, 08.05.2019 - XII ZB 560/16
Anspruch des Jobcenters auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung für ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Dresden, 08.11.2016 - 20 WF 683/16
Übertragung eines Unterhaltstitels auf das Jobcenter
- OLG Dresden, 08.11.2016 - 20 WF 683/16
- OLG Celle, 18.12.2023 - 12 WF 184/23
Entscheidungsschuldnerhaftung; Wirksamwerden der Kostengrundentscheidung; ...
- VG Regensburg, 20.12.2023 - RN 5 S 23.2196
Erfolgloser Eilantrag, Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbstständigen ...
- OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch einer in einem Pflegeheim lebenden Ehefrau
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 20.09.2023 - 13 UF 104/23