Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 111 - 120) |
Familiensachen sind
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.09.2009 | Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts | 06.07.2009 |
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Rechtsprechung zu § 111 FamFG
463 Entscheidungen zu § 111 FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 08.10.2025 - XII ZB 503/24
Zuständigkeitsstreit im Gewaltschutzverfahren: Familiengericht muss ...
- BAG, 27.01.2026 - 3 AZR 84/25
Hinterbliebenenversorgung - Versorgungsausgleich
- OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 7 WF 1114/21
Antrag auf Anordnung von Maßnahmen nach dem GewSchG gegen hoheitliches Handeln
- OLG Celle, 04.01.2022 - 17 WF 230/21
Beschwerde gegen einen Kostenansatz in einem Umgangsverfahren; Reichweite der ...
- BGH, 28.01.2026 - XII ZB 108/25
Mitwirkung an einer Mitteilung an den Vermieter über die Überlassung der ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 20.11.2024 - 16 UFH 2/24
Sorgerechtsübertragung im Wege der einstweiligen Anordnung bei Kindesentführung ...
- BGH, 08.10.2025 - XII ZB 502/24
Ermittlung des Vorliegens einer Gewaltschutzsache oder allgemeinen Zivilsache ...
- BGH, 16.05.2019 - V ZB 101/18
Rechtsstreit um das Vorliegen der Voraussetzungen einer Berichtigung des ...
- BGH, 12.11.2025 - XII ZB 275/24
Zur Frage, ob der im Rahmen der Vermögenssorge tätige Ergänzungspfleger an die ...