Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 111 - 120) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/FamFG/__paste_norm__.html)
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§ 111Familiensachen
§ 112Familienstreitsachen
§ 113Anwendung von Vorschriften der Zivilprozessordnung
§ 114Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht
§ 115Zurückweisung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln
§ 116Entscheidung durch Beschluss; Wirksamkeit
§ 117Rechtsmittel in Ehe- und Familienstreitsachen
§ 118Wiederaufnahme
§ 119Einstweilige Anordnung und Arrest
§ 120Vollstreckung
Rechtsprechung zu § 118 FamFG
7 Entscheidungen zu § 118 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15
Wiederaufnahme eines güterrechtlichen Verfahrens: Nichtigkeitsklage bei ...
- OLG Frankfurt, 07.09.2016 - 3 UF 134/16
Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts
Zum selben Verfahren:
- BGH, 30.11.2016 - XII ZA 55/16
Verfahrenskostenhilfe: Versagung wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten ...
- BGH, 30.11.2016 - XII ZA 55/16
- OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14
Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn unterbliebene Einzahlung in ...
- OLG Frankfurt, 28.03.2013 - 3 UF 114/12
Auskunftsverpflichtung der Kindsmutter gegenüber Scheinvater
- OLG Hamm, 15.05.2014 - 6 UF 125/13
Zulässigkeit eines Restitutionsantrags nach rechtkräftigem Abschluss des ...
- BGH, 05.03.2020 - V ZB 20/19
Statthaftigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens analog §§ 578 ff. ZPO gegen ...