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   OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20   

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https://dejure.org/2020,39011
OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20 (https://dejure.org/2020,39011)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.08.2020 - 13 UF 275/20 (https://dejure.org/2020,39011)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. August 2020 - 13 UF 275/20 (https://dejure.org/2020,39011)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1361 Abs 1 BGB, § 1577 Abs 3 BGB, § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 117 FamFG, § 263 ZPO
    Trennungsunterhalt: Unterhaltsanspruch einer in einem Pflegeheim lebenden Ehefrau

  • familienrecht-deutschland.de

    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Unterhaltsanspruch einer in einem Pflegeheim lebenden Ehefrau; Zulässigkeit einer Erweiterung der Beschwerde in Familienstreitsachen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ftcam-ra.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Der Verpflichtete kann sich nur unter den Voraussetzungen des § 120 Abs. 2 S. 2 und 3 FamFG gegen die angeordnete sofortige Wirksamkeit eines Beschlusses wehren. D.h. er muss einen nicht zu ersetzenden Nachteil glaubhaft machen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1019
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 485/14

    Familienunterhalt: Eheliche Lebensgemeinschaft bei dauerhafter Heimunterbringung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
    Die Entscheidung des BGH NJW 2016, 2122 ff. passe auf den vorliegenden Fall nicht, da es in dem dort zur Entscheidung stehenden Sachverhalt um Familienunterhalt während bestehender Ehe gegangen sei und nicht um Trennungsunterhalt.

    Das Familiengericht hat den von der Antragstellerin geltend gemachten Betrag von 960, 79 EUR als konkreten Bedarf behandelt und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH zum Familienunterhalt (NJW 2016, 2122 ff.) den grundsätzlich bei der Berechnung des Trennungsunterhalts geltenden Halbteilungsgrundsatz nicht angewendet, sondern die Leistungsfähigkeit des Antragsgegners zur Zahlung des konkreten Bedarfs unter Berücksichtigung des eheangemessenen Selbstbehalts von 1.200 EUR mit 938, 14 EUR bemessen.

  • BGH, 01.04.2015 - XII ZB 503/14

    Ehe- und Familienstreitsachen: Fehlerhafte Verwerfung eines Rechtsmittels wegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
    Denn dessen Umfang ergab sich auf jeden Fall in ausreichender Weise aus der Beschwerdebegründung (BGH, FamRZ 2015, 1009).

    Vorbehaltlich der Einschränkung des § 145 Abs. 1 Satz 1 FamFG in Ehesachen ist daher auch nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eine Erweiterung des Beschwerdeantrags zulässig, soweit sich die Erweiterung auf bereits in der Rechtsmittelbegründungsschrift enthaltene Gründe stützt (BGH, FamRZ 2015, 1009).

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
    Denn die vom Hauseigentümer zu tragenden verbrauchsunabhängigen Kosten können grundsätzlich nur dann von seinem Wohnvorteil abgezogen werden, wenn es sich bei ihnen um nicht umlagefähige Betriebskosten iSv. § 556 Abs. 1 BGB handelt (BGH, FamRZ 2009, 1300, Rn. 29 ff.).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 177/09

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung des Vorteils mietfreien Wohnens als

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
    Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzungen für die Pflicht zur Verwertung des Vermögensstamms regelmäßig strenger sind als beim nachehelichen Unterhalt (Senat FamRZ 2017, 108 mit Verweis auf BGH, FamRZ 1985, 360 und 2012, 514, 517).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 60/83

    Bestreitung des Unterhalts des getrennt lebenden Ehegatten aus dem Stamm seines

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
    Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzungen für die Pflicht zur Verwertung des Vermögensstamms regelmäßig strenger sind als beim nachehelichen Unterhalt (Senat FamRZ 2017, 108 mit Verweis auf BGH, FamRZ 1985, 360 und 2012, 514, 517).
  • OLG Koblenz, 01.06.2016 - 13 UF 780/15

    Trennungsunterhaltsverfahren: Obliegenheit des Trennungsunterhalt begehrenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
    Dies hat zur Folge, dass die Voraussetzungen für die Pflicht zur Verwertung des Vermögensstamms regelmäßig strenger sind als beim nachehelichen Unterhalt (Senat FamRZ 2017, 108 mit Verweis auf BGH, FamRZ 1985, 360 und 2012, 514, 517).
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZR 89/92

    Ermittlung des Unterhaltsbedarfs eines getrennt lebenden Ehegatten im Hinblick

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
    Abzustellen ist auf die aktuellen Einkommensverhältnisse, an deren Entwicklung die Eheleute bis zur Scheidung gemeinschaftlich teilhaben (BGH, FamRZ 1994, 87 f.).
  • OLG Koblenz, 12.01.1998 - 13 UF 468/97

    Umfang des Anspruchsübergangs nach § 91 BSHG

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2020 - 13 UF 275/20
    Die Kosten einer erforderlichen Heimunterbringung können damit den Unterhaltsbedarf des getrenntlebenden Ehegatten konkret bestimmen (OLG Koblenz, FamRZ 1998, 1513).
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