(1) Die Inhaber von Gaststättenbetrieben, ihre Stellvertreter und die mit der Leitung des Betriebes beauftragten Personen haben den zuständigen Behörden die für die Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(2) 1Die von der zuständigen Behörde mit der Überwachung des Betriebes beauftragten Personen sind befugt, Grundstücke und Geschäftsräume des Auskunftspflichtigen zu betreten, dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen und in die geschäftlichen Unterlagen des Auskunftspflichtigen Einsicht zu nehmen. 2Der Auskunftspflichtige hat die Maßnahmen nach Satz 1 zu dulden. 3Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.
(3) Der zur Erteilung einer Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.
erlaubnis § 10Weiterführung des Gewerbes § 11Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungs-
erlaubnis § 12Gestattung § 13(weggefallen) § 14Straußwirtschaften § 15Rücknahme und Widerruf der Erlaubnis § 16(weggefallen) § 17(weggefallen) § 18Sperrzeit § 19Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke § 20Allgemeine Verbote § 21Beschäftigte Personen § 22Auskunft und Nachschau § 23Vereine und Gesellschaften § 24Realgewerbe-
berechtigung § 25Anwendungsbereich § 26Sonderregelung § 27(weggefallen) § 28Ordnungswidrigkeiten § 29(weggefallen) § 30Zuständigkeit und Verfahren § 31Anwendbarkeit der Gewerbeordnung § 32Erprobungsklausel § 33 § 34Übergangs-
vorschriften § 35(weggefallen) § 36 § 37(weggefallen) § 38(Inkrafttreten)
Rechtsprechung zu § 22 GastG
38 Entscheidungen zu § 22 GastG in unserer Datenbank:
- VG Ansbach, 17.02.2017 - AN 4 S 16.02481
Pflicht zur Offenhaltung der Zugangstür einer Gaststätte während der ...
- BVerwG, 12.12.2013 - 6 B 6.13
Einbeziehung eines Eigentümers eines von ihm vermieteten Mehrfamilienhauses in ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
Behörde muss dem Vermieter eine Feuerbeschau vorankündigen
- VG München, 22.06.2009 - M 8 K 08.4547
Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch
- VGH Bayern, 02.10.2012 - 10 BV 09.1860
- BVerwG, 09.11.2022 - 7 C 1.22
Unangekündigte Kontrolle eines Sonderabfalllagers zulässig
- VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12
Überwachungskamera am Eingang zu Gaststätte in Neustadt muss entfernt werden
- BVerwG, 28.01.1998 - 1 B 5.98
Gewerberecht - Gaststätten, Verfassungsmäßigkeit der §§ § 22 Abs. 2 GastG , 3 ...
- VG Karlsruhe, 19.02.2015 - 9 K 1815/14
Billigkeitsentscheidung bei Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfe
- VG München, 11.11.2010 - M 16 K 10.2563
Raucherclub; Auskunftsverlangen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2010 - 13 A 29/10
§ 5a Abs. 5 Allgemeines Eisenbahngesetz ( AEG ) und § 14c Abs. 3 AEG als ...