Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.
Deutschland

Mutterschutzgesetz
(Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium)

Artikel 1 des Gesetzes vom 23.05.2017 (BGBl. I S. 1228), in Kraft getreten am 01.01.2018 bzw. 01.01.2019

zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. I S. 371) m.W.v. 01.01.2026

Abschnitt 1

§ 1Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes

§ 2Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Unterabschnitt 1

§ 3Schutzfristen vor und nach der Entbindung

§ 4Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

§ 5Verbot der Nachtarbeit

§ 6Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

§ 7Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

§ 8Beschränkung von Heimarbeit

Unterabschnitt 2

§ 9Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung

§ 10Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen

§ 11Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen

§ 12Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen

§ 13Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot

§ 14Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber

§ 15Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen

Unterabschnitt 3

§ 16Ärztliches Beschäftigungsverbot

Abschnitt 3

§ 17Kündigungsverbot

Abschnitt 4
Leistungen (§§ 18 - 25)

§ 18Mutterschutzlohn

§ 19Mutterschaftsgeld

§ 20Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

§ 21Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts

§ 22Leistungen während der Elternzeit

§ 23Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

§ 24Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten

§ 25Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots

Abschnitt 5

§ 26Aushang des Gesetzes

§ 27Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen

§ 28Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr

§ 29Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht

§ 30Ausschuss für Mutterschutz

§ 31Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6

§ 32Bußgeldvorschriften

§ 33Strafvorschriften

Abschnitt 7

§ 34Evaluationsbericht

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht