Mutterschutzgesetz
| Abschnitt 4 - Leistungen (§§ 18 - 25) |
1Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. 2Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. 3Dies gilt auch, wenn wegen dieses Verbots die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. 4Beginnt das Beschäftigungsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft, ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsentgelt der ersten drei Monate der Beschäftigung zu berechnen.
verboten § 25Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungs-
verbots
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Rechtsprechung zu § 18 MuSchG
80 Entscheidungen zu § 18 MuSchG in unserer Datenbank:
- LAG Niedersachsen, 20.02.2023 - 1 Sa 702/22
Mutterschutzlohn; Provision; Berechnung; variable Vergütung
- BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
Zum selben Verfahren:
- ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
Ziel der Verdienstsicherung nac MuSchG nur durch Verlängerung des ...
- LAG Köln, 08.04.2022 - 10 Sa 670/21
Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen; Erweiterte Wortauslegung und ...
- ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20
- BAG, 09.09.2025 - 5 AZR 286/24
Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - Referenzzeitraum
Zum selben Verfahren:
- LAG Köln, 28.08.2024 - 5 SLa 45/24
Mutterschutzlohn; Zuschuss zum Mutterschaftsgeld; Bestimmung der Höhe des ...
- LAG Köln, 28.08.2024 - 5 SLa 45/24
- SG Darmstadt, 24.06.2026 - S 25 KR 11/25
Aufwendungsausgleichsgesetz: Erstattung trotz Stillzeit
- LAG Thüringen, 08.09.2021 - 4 Sa 54/21
Erteilung von Urlaub - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit - volle Erwerbsminderung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2021 - 5 Sa 35/21
Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- LAG Baden-Württemberg, 02.12.2025 - 11 Sa 36/25
Mutterschutzlohn - Alleinursächlichkeit eines Beschäftigungsverbots - vorzeitige ...
Querverweise
Auf § 18 MuSchG verweisen folgende Vorschriften:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes)
- Leistungen