Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zum 1.6.2012 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzt worden.
Deutschland

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen)

Artikel 1 des Gesetzes vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2705)

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) m.W.v. 01.06.2012
Außer Kraft

Erster Teil

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 3a Elektronische Kommunikation

Zweiter Teil

§ 4 Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

§ 5 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

§ 6 Stoffliche und energetische Verwertung

§ 7 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

§ 8 Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung

§ 9 Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 10 Grundsätze der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung

§ 11 Grundpflichten der Abfallbeseitigung

§ 12 Anforderungen an die Abfallbeseitigung

§ 13 Überlassungspflichten

§ 14 Duldungspflichten bei Grundstücken

§ 15 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 16 Beauftragung Dritter

§ 17 Wahrnehmung von Aufgaben durch Verbände

§ 18 Wahrnehmung von Aufgaben durch Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft

§ 19 Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 20 (weggefallen)

§ 21 Anordnungen im Einzelfall

Dritter Teil

§ 22 Produktverantwortung

§ 23 Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen

§ 24 Rücknahme- und Rückgabepflichten

§ 25 Freiwillige Rücknahme

§ 26 Besitzerpflichten nach Rücknahme

Vierter Teil
1. Abschnitt

§ 27 Ordnung der Beseitigung

§ 28 Durchführung der Beseitigung

§ 29 Abfallwirtschaftsplanung

§ 29a Öffentlichkeitsbeteiligung bei Abfallwirtschaftsplänen

2. Abschnitt

§ 30 Erkundung geeigneter Standorte

§ 31 Planfeststellung und Genehmigung

§ 32 Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen

§ 33 Zulassung vorzeitigen Beginns

§ 34 Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren

§ 35 Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen

§ 36 Stillegung

§ 36a Emissionserklärung

§ 36b Zugang zu Informationen

§ 36c Rechtsverordnungen über Anforderungen an Deponien

§ 36d Kosten der Ablagerung von Abfällen

Fünfter Teil

§ 37 Pflichten der öffentlichen Hand

Sechster Teil

§ 38 Abfallberatungspflicht

§ 39 Unterrichtung der Öffentlichkeit

Siebenter Teil
Überwachung (§§ 40 - 52)

§ 40 Allgemeine Überwachung

§ 41 Abfallbezeichnung, Gefährliche Abfälle

§ 42 Registerpflichten

§ 43 Nachweispflichten

§ 44 Anordnungen im Einzelfall

§ 45 Anforderungen an Nachweise und Register

§ 46 (weggefallen)

§ 47 (weggefallen)

§ 48 (weggefallen)

§ 49 Transportgenehmigung

§ 50 Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte und in sonstigen Fällen

§ 51 Verzicht auf die Transportgenehmigung und die Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte

§ 52 Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften

Achter Teil

§ 53 Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

§ 54 Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 55 Aufgaben

§ 55a Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Neunter Teil

§ 56 Geheimhaltung und Datenschutz

§ 57 Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

§ 58 Vollzug im Bereich der Bundeswehr

§ 59 Beteiligung des Bundestages beim Erlaß von Rechtsverordnungen

§ 60 Anhörung beteiligter Kreise

§ 61 Bußgeldvorschriften

§ 62 Einziehung

§ 63 Zuständige Behörden

§ 63a Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 64 (weggefallen)

Anhang

Anhang I Abfallgruppen

Anhang IIA Beseitigungsverfahren

Anhang IIB Verwertungsverfahren

Anhang III Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Was ist das?

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