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Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zum 1.6.2012 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzt worden.
Deutschland

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
(Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen)

geändert durch Gesetz vom 12.09.1996 (BGBl. I S. 1354)

Außer Kraft getreten aufgrund Gesetzes vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212) m.W.v. 01.06.2012
Außer Kraft

Erster Teil

§ 1Zweck des Gesetzes

§ 2Geltungsbereich

§ 3Begriffsbestimmungen

§ 3aElektronische Kommunikation

Zweiter Teil

§ 4Grundsätze der Kreislaufwirtschaft

§ 5Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

§ 6Stoffliche und energetische Verwertung

§ 7Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft

§ 8Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung

§ 9Pflichten der Anlagenbetreiber

§ 10Grundsätze der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung

§ 11Grundpflichten der Abfallbeseitigung

§ 12Anforderungen an die Abfallbeseitigung

§ 13Überlassungspflichten

§ 14Duldungspflichten bei Grundstücken

§ 15Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

§ 16Beauftragung Dritter

§ 17Wahrnehmung von Aufgaben durch Verbände

§ 18Wahrnehmung von Aufgaben durch Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft

§ 19Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen

§ 20(weggefallen)

§ 21Anordnungen im Einzelfall

Dritter Teil

§ 22Produktverantwortung

§ 23Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen

§ 24Rücknahme- und Rückgabepflichten

§ 25Freiwillige Rücknahme

§ 26Besitzerpflichten nach Rücknahme

Vierter Teil
1. Abschnitt

§ 27Ordnung der Beseitigung

§ 28Durchführung der Beseitigung

§ 29Abfallwirtschaftsplanung

§ 29aÖffentlichkeitsbeteiligung bei Abfallwirtschaftsplänen

2. Abschnitt

§ 30Erkundung geeigneter Standorte

§ 31Planfeststellung und Genehmigung

§ 32Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen

§ 33Zulassung vorzeitigen Beginns

§ 34Planfeststellungsverfahren und weitere Verwaltungsverfahren

§ 35Bestehende Abfallbeseitigungsanlagen

§ 36Stillegung

§ 36aEmissionserklärung

§ 36bZugang zu Informationen

§ 36cRechtsverordnungen über Anforderungen an Deponien

§ 36dKosten der Ablagerung von Abfällen

Fünfter Teil

§ 37Pflichten der öffentlichen Hand

Sechster Teil

§ 38Abfallberatungspflicht

§ 39Unterrichtung der Öffentlichkeit

Siebenter Teil
Überwachung (§§ 40 - 52)

§ 40Allgemeine Überwachung

§ 41Abfallbezeichnung, Gefährliche Abfälle

§ 42Registerpflichten

§ 43Nachweispflichten

§ 44Anordnungen im Einzelfall

§ 45Anforderungen an Nachweise und Register

§ 46(weggefallen)

§ 47(weggefallen)

§ 48(weggefallen)

§ 49Transportgenehmigung

§ 50Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte und in sonstigen Fällen

§ 51Verzicht auf die Transportgenehmigung und die Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte

§ 52Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften

Achter Teil

§ 53Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation

§ 54Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall

§ 55Aufgaben

§ 55aErleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte

Neunter Teil

§ 56Geheimhaltung und Datenschutz

§ 57Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

§ 58Vollzug im Bereich der Bundeswehr

§ 59Beteiligung des Bundestages beim Erlaß von Rechtsverordnungen

§ 60Anhörung beteiligter Kreise

§ 61Bußgeldvorschriften

§ 62Einziehung

§ 63Zuständige Behörden

§ 63aBestimmungen zum Verwaltungsverfahren

§ 64(weggefallen)

Anhang

Anhang IAbfallgruppen

Anhang IIABeseitigungsverfahren

Anhang IIBVerwertungsverfahren

Anhang IIIKriterien zur Bestimmung des Standes der Technik

Was ist das?

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