Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
| Dritter Teil - Produktverantwortung (§§ 22 - 26) |
(1) 1Wer Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- und verarbeitet oder vertreibt, trägt zur Erfüllung der Ziele der Kreislaufwirtschaft die Produktverantwortung. 2Zur Erfüllung der Produktverantwortung sind Erzeugnisse möglichst so zu gestalten, daß bei deren Herstellung und Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert wird und die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der nach deren Gebrauch entstandenen Abfälle sichergestellt ist.
(2) Die Produktverantwortung umfaßt insbesondere
(3) Im Rahmen der Produktverantwortung nach den Absätzen 1 und 2 sind neben der Verhältnismäßigkeit der Anforderungen entsprechend § 5 Abs. 4, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergebenden Regelungen zur Produktverantwortung und zum Schutz der Umwelt sowie die Festlegungen des Gemeinschaftsrechts über den freien Warenverkehr zu berücksichtigen.
(4) 1Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnungen auf Grund der §§ 23 und 24, welche Verpflichteten die Produktverantwortung nach den Absätzen 1 und 2 zu erfüllen haben. 2Sie legt zugleich fest, für welche Erzeugnisse und in welcher Art und Weise die Produktverantwortung wahrzunehmen ist.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 22 KrW-/AbfG
47 Entscheidungen zu § 22 KrW-/AbfG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2847/15
(§ 6 Abs 5 S 3 VerpackVjuris: VerpackV 1998) als wirksame Ermächtigungsgrundlage; ...
- VG Stuttgart, 14.12.2017 - 14 K 2860/15
Duales System; Entsorgung von Leichtverpackungen; Sicherheitsleistung; ...
- FG Köln, 14.01.2015 - 13 K 2929/12
Recycling: Systembetreiber dürfen für ausstehende Verwertungs- und ...
- VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20
Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche ...
- VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 5844/02
Pfand für Mineralwasser und CO2-haltige Erfrischungsgetränke in ...
- VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 1907/02
Verwaltungsgericht entscheidet gegen "Dosenpfand"
- VG Düsseldorf, 03.09.2002 - 17 K 5839/02
Verpflichtung zur Pfanderhebung, Erstattung und Rücknahme von einwegverpackten ...
- VG Berlin, 02.10.2002 - 10 A 349.02
Zwangspfand für Einweggetränkeverpackungen ist rechtmäßig
Zum selben Verfahren:
- OVG Berlin, 12.12.2002 - 2 S 37.02
Dosenpfand II
- OVG Berlin, 12.12.2002 - 2 S 37.02
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05
Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos