Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zum 1.6.2012 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzt worden.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
| Dritter Teil - Produktverantwortung (§§ 22 - 26) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (https://dejure.org/gesetze/KrW-AbfG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 26 KrW-/AbfG
3 Entscheidungen zu § 26 KrW-/AbfG in unserer Datenbank:
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 633/07
Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall
- VG Potsdam, 04.03.2004 - 1 K 2135/04
- VG Berlin, 02.10.2002 - 10 A 349.02
Zwangspfand für Einweggetränkeverpackungen ist rechtmäßig