Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
| Zweiter Teil - Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der Entsorgungsträger (§§ 4 - 21) |
(1) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen, die nicht verwertet werden, sind verpflichtet, diese nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung gemäß § 10 zu beseitigen, soweit in den §§ 13 bis 18 nichts anderes bestimmt ist.
(2) Soweit dies zur Erfüllung der Anforderungen nach § 10 erforderlich ist, sind Abfälle zur Beseitigung getrennt zu halten und zu behandeln.
verträglichen Abfallbeseitigung § 11Grundpflichten der Abfallbeseitigung § 12Anforderungen an die Abfallbeseitigung § 13Überlassungs-
pflichten § 14Duldungspflichten bei Grundstücken § 15Pflichten der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger § 16Beauftragung Dritter § 17Wahrnehmung von Aufgaben durch Verbände § 18Wahrnehmung von Aufgaben durch Selbstverwaltungs-
körperschaften der Wirtschaft § 19Abfallwirtschafts-
konzepte und Abfallbilanzen § 20(weggefallen) § 21Anordnungen im Einzelfall
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Rechtsprechung zu § 11 KrW-/AbfG
205 Entscheidungen zu § 11 KrW-/AbfG in unserer Datenbank:
- LG Baden-Baden, 25.07.2024 - 3 O 319/17
- VG Frankfurt/Oder, 25.05.2016 - 5 K 369/13
Abfallbeseitigungsrecht
- VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber ...
- VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber ...
- VG Köln, 10.09.2009 - 13 K 2418/07
Voraussetzungen für die Bestimmung eines Stoffes als Abfall i.S.d. § 3 Abs. 1 S. ...
- VG Magdeburg, 03.12.2013 - 2 A 232/11
Insolvenzverwalter als Betreiber einer Anlage und zur Entsorgung von Abfall ...
- VG Ansbach, 08.05.2013 - AN 11 K 12.01062
Im Einzelfall unbegründete Anfechtungsklage hinsichtlich Entsorgungsanordnung für ...
- OVG Niedersachsen, 13.06.2014 - 7 LA 209/12
Vorliegen einer Aufgabe im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1a ZustVO Abfall; ...
- VG München, 06.07.2015 - M 17 S 15.557
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Anordnung zur Beseitigung von kontaminiertem ...
- BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08
Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht; ...
Querverweise
Auf § 11 KrW-/AbfG verweisen folgende Vorschriften:
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der Entsorgungsträger
- Produktverantwortung
- § 26 (Besitzerpflichten nach Rücknahme)
- Planungsverantwortung
- Ordnung und Planung
- § 28 (Durchführung der Beseitigung)
- Landesabfallgesetz (LAbfG)
- Entsorgung gefährlicher Abfälle zur Beseitigung
- § 13 (Zentrale Einrichtungen)