Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Vierter Teil - Planungsverantwortung (§§ 27 - 36d) |
2. Abschnitt - Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen (§§ 30 - 36d) |
(1) 1In einem Planfeststellungs- oder Genehmigungsverfahren kann die für die Feststellung des Planes oder Erteilung der Genehmigung zuständige Behörde unter dem Vorbehalt des Widerrufes für einen Zeitraum von sechs Monaten zulassen, daß bereits vor Feststellung des Planes oder der Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung einschließlich der Maßnahmen, die zur Prüfung der Betriebstüchtigkeit der Deponie erforderlich sind, begonnen wird, wenn
2Diese Frist kann auf Antrag um weitere sechs Monate verlängert werden.
(2) Die zuständige Behörde hat die Leistung einer Sicherheit zu verlangen, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens zu sichern.
Rechtsprechung zu § 33 KrW-/AbfG
10 Entscheidungen zu § 33 KrW-/AbfG in unserer Datenbank:
- VG Augsburg, 02.10.2009 - Au 6 E 09.1439
Einstweiliger Rechtsschutz gegen beabsichtigten Bescheiderlass
- OVG Hamburg, 09.11.1999 - 2 Bs 342/99
Verwaltungsaktqualität einer Zustimmung der Bauaufsicht nach § 62 Hamburgische ...
- VG Augsburg, 09.10.2009 - Au 6 S 09.1489
Abfallrecht; einstweiliger Rechtsschutz eines Dritten gegen vorzeitigen ...
- OVG Hamburg, 19.02.2001 - 2 Bs 370/00
Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz betreffend die Zulässigkeit der ...
- VG Augsburg, 09.10.2009 - Au 6 S 09.1495
Abfallrecht; einstweiliger Rechtsschutz von Dritten gegen vorzeitigen Baubeginn; ...
- OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 B 51/10
Deponie, vorläufige Zulassung, Vorwegnahme der Hauptsache
- VG Augsburg, 07.10.2009 - Au 6 E 09.1476
Einstweiliger Rechtsschutz auf beabsichtigten aber verzögerten Bescheiderlass
- VGH Bayern, 14.10.2009 - 20 CS 09.2503
Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen vorzeitigen Baubeginn einer ...
- OVG Niedersachsen, 23.06.2003 - 7 ME 13/03
Bewilligung; drittschützende Wirkung; Gewerbebetrieb; Küstengewässer; ...
- VG Augsburg, 13.11.2009 - Au 6 K 09.1493
Abfallrecht; Rechtsschutz Dritter gegen vorzeitigen Baubeginn; bestandskräftiger ...
Querverweise
Auf § 33 KrW-/AbfG verweisen folgende Vorschriften:
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Schlußbestimmungen
- § 61 (Bußgeldvorschriften)