Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Siebenter Teil - Überwachung (§§ 40 - 52) |
(1) 1Die zuständige Behörde kann anordnen, dass die Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer oder Entsorger von Abfällen, jedoch ausgenommen private Haushaltungen,
1. | Register oder Nachweise zu führen und vorzulegen oder Angaben aus den Registern mitzuteilen haben, soweit Pflichten nach den §§ 42 und 43 nicht bestehen oder | |
2. | bestimmten Anforderungen entsprechend § 7 Abs. 3 nachzukommen haben. |
2Durch Anordnung nach Satz 1 kann auch zugelassen oder angeordnet werden, dass insbesondere Nachweise und Register in elektronischer Form oder elektronisch geführt werden.
(2) 1Ist der Abfallbesitzer Entsorgungsfachbetrieb im Sinne des § 52 Abs. 1 oder auditierter Unternehmensstandort im Sinne des § 55a, so hat die zuständige Behörde dies bei Anordnungen nach Absatz 1, insbesondere auch im Hinblick auf mögliche Beschränkungen des Umfangs oder des Inhalts der Nachweispflicht zu berücksichtigen. 2Dies umfasst insbesondere die Berücksichtigung der vom Umweltgutachter geprüften und im Rahmen der Teilnahme an dem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) erstellten Unterlagen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15.07.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.02.2007 | Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung | 15.07.2006 |
Rechtsprechung zu § 44 KrW-/AbfG
29 Entscheidungen zu § 44 KrW-/AbfG in unserer Datenbank:
- OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 LB 38/08
Abfall; Abfallentsorgungsanlage; Auditierung; Beschwer; Betreiberpflicht; ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2010 - 2 M 16/10
Abfallrechtliche Anordnung zur Vorlage von Registerauszügen
- VG Stuttgart, 21.05.2010 - 2 K 497/10
Zur Abfallentsorgung der Liegenschaften der US-Streitkräfte
- VG Köln, 10.09.2009 - 13 K 2418/07
Voraussetzungen für die Bestimmung eines Stoffes als Abfall i.S.d. § 3 Abs. 1 S. ...
- BVerwG, 15.10.2014 - 7 C 1.13
Sachaufklärung; Beweisermittlungsantrag; Ausforschung; Abfallerzeuger; ...
- VG Ansbach, 08.05.2013 - AN 11 K 12.01062
Im Einzelfall unbegründete Anfechtungsklage hinsichtlich Entsorgungsanordnung für ...
- VG Düsseldorf, 04.09.2012 - 17 K 4037/12
Begründung des Abfallbesitzes durch ein Mindestmaß an tatsächlicher ...
- BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12
Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung (KrW-/AbfG)
Zum selben Verfahren:
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10
Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10
- VG München, 08.11.2012 - M 17 K 11.4615
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung
Querverweise
Auf § 44 KrW-/AbfG verweisen folgende Vorschriften:
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der Entsorgungsträger
- § 7 (Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft)
- Überwachung
- § 45 (Anforderungen an Nachweise und Register)
- Schlußbestimmungen
- § 61 (Bußgeldvorschriften)
- Landesabfallgesetz (LAbfG)
- Überwachung, Datenverarbeitung
- § 19 (Behördliche Überwachung, Anordnungen)