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   BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12   

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https://dejure.org/2012,39874
BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12 (https://dejure.org/2012,39874)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2012 - 7 B 17.12 (https://dejure.org/2012,39874)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 7 B 17.12 (https://dejure.org/2012,39874)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 S 1 KrW-/AbfG, § 42 KrW-/AbfG, § 43 KrW-/AbfG, § 44 Abs 1 S 1 Nr 1 KrW-/AbfG
    Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung (KrW-/AbfG)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen des Abfallbegriffs bei Abschluss der Verwertung mit Abschluss des Recyclingprozesses bzgl. Bauschutts

  • rewis.io

    Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung (KrW-/AbfG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KrW-/AbfG § 45 Abs. 1; KrW-/AbfG § 45 Abs. 2
    Vorliegen des Abfallbegriffs bei Abschluss der Verwertung mit Abschluss des Recyclingprozesses bzgl. Bauschutts

  • datenbank.nwb.de

    Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung (KrW-/AbfG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.12.2006 - 7 C 4.06

    Klärschlamm: Klärschlammkompost; Verwertung; Beendigung der Verwertung; Ende des

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die Abfalleigenschaft eines Stoffes erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsverfahrens bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Besitzers in Bezug auf die Schadlosigkeit der Verwertung endet (Urteile vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 31.97 - Buchholz 451.221 § 3 KrW-/AbfG Nr. 4 S. 3 und vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 4.06 - BVerwGE 127, 250 = Buchholz 451.221 § 3 KrW-/AbfG Nr. 6 S. 2; Beschluss vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - AbfallR 2009, 312, Rn. 9).

    In den Fällen, in denen die stofflichen Eigenschaften von Abfällen für andere als die ursprünglichen Zwecke genutzt werden, ohne dass mangels identischer oder vergleichbarer Nutzung der stofflichen Eigenschaften des Abfalls oder mangels Identität oder Vergleichbarkeit mit einem zu substituierenden Rohstoff von vornherein auf die Schadlosigkeit der Verwertung geschlossen werden kann, bedarf der Abfall bis zum abschließenden Eintritt des Verwertungserfolges der Überwachung, um die Schadlosigkeit der Verwertung zu gewährleisten (Urteil vom 14. Dezember 2006 a.a.O. Rn. 16).

    Hinsichtlich der gerügten Abweichung von dem Urteil des Senats vom 14. Dezember 2006 (a.a.O) fehlt es ebenfalls an der Gegenüberstellung widerstreitender abstrakter Rechtssätze.

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 C 14.93

    Verfüllung eines Tagebaus mit REA-Gips als Verwertung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12
    Soweit der Kläger eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 26. Mai 1994 - BVerwG 7 C 14.93 - (BVerwGE 96, 80 ff. - Buchholz 406.25 § 5 BImSchG Nr. 18) rügt, wird schon nicht dargelegt, in Anwendung welcher Rechtsvorschrift der Senat den ihm zugeschriebenen Rechtssatz aufgestellt hat.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 Rn. 3).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 7 C 31.97

    Abfallbegriff; Dauer der Abfalleigenschaft; Entledigung; Verwertung;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die Abfalleigenschaft eines Stoffes erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsverfahrens bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Besitzers in Bezug auf die Schadlosigkeit der Verwertung endet (Urteile vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 31.97 - Buchholz 451.221 § 3 KrW-/AbfG Nr. 4 S. 3 und vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 4.06 - BVerwGE 127, 250 = Buchholz 451.221 § 3 KrW-/AbfG Nr. 6 S. 2; Beschluss vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - AbfallR 2009, 312, Rn. 9).
  • BVerwG, 04.09.2009 - 7 B 8.09

    Wegfall der Abfalleigenschaft von Harzöl mit der Beendigung des konkreten

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12
    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass die Abfalleigenschaft eines Stoffes erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsverfahrens bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Besitzers in Bezug auf die Schadlosigkeit der Verwertung endet (Urteile vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 31.97 - Buchholz 451.221 § 3 KrW-/AbfG Nr. 4 S. 3 und vom 14. Dezember 2006 - BVerwG 7 C 4.06 - BVerwGE 127, 250 = Buchholz 451.221 § 3 KrW-/AbfG Nr. 6 S. 2; Beschluss vom 4. September 2009 - BVerwG 7 B 8.09 - AbfallR 2009, 312, Rn. 9).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2012 - 7 B 17.12
    -MD OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 25.08.2011 - AZ: OVG 2 L 34/10.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.08.2016 - 2 M 24/16

    Untersagung der Lagerung und Anordnung zur Entsorgung von Baureststoffen

    Unabhängig davon entsprach es auch vor Inkrafttreten des KrWG unter der Geltung des am 06.10.1996 in Kraft getretenen KrW-/AbfG vom 27.09.1994 (BGBl. I S. 2075) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Beschl. v. 05.12.2012 - BVerwG 7 B 17.12 -, juris, RdNr. 9, m.w.N.) und des Senats (vgl. Urt. v. 25.08.2011, a.a.O., RdNr. 42), dass die Abfalleigenschaft eines Stoffes erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsverfahrens bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Besitzers in Bezug auf die Schadlosigkeit der Verwertung endet.
  • VG Trier, 14.10.2022 - 9 L 2823/22

    Rechtmäßigkeit einer Entsorgungsanordnung bezüglich Bauschutt, der bei

    Bauschutt, der bei Abrissarbeiten anfällt, ist Abfall, wenn der (Haupt-)Zweck der Handlung auf Behandlung einer Sache, nämlich den Abriss, gerichtet ist und nicht sicher ist, wofür der Bauschutt in zeitlicher Nähe zu seinem Anfall verwendet werden soll (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 7 B 17.12 , juris).

    Dass der Antragsteller die Steine später für diverse Bauvorhaben verwenden möchte, ist zum einen mangels Nennung auch nur eines konkreten Vorhabens in zeitlicher Nähe bereits unsubstantiiert vorgetragen und zum anderen auch unerheblich, da dies bereits eine Maßnahme der (späteren) Verwertung des Abfalls darstellen würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 7 B 17.12 -, Rn. 9; OVG LSA, Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, Rn. 13; HessVGH, Beschluss vom 1. März 2019 - 9 A 1393/16.Z -, Rn. 17, VG Trier, Urteil vom 7. März 2012 - 5 K 1535/11.TR - jeweils juris).

    Dies ist jedoch erst mit der Beendigung des konkreten Verwertungsverfahrens bei gleichzeitiger Erfüllung der sich aus dem Abfallrecht ergebenden Pflichten des Besitzers in Bezug auf die Schadlosigkeit der Verwertung der Fall (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2012, a.a.O., Rn. 9).

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