Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist zum 1.6.2012 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz ersetzt worden.
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
| Neunter Teil - Schlußbestimmungen (§§ 56 - 64) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (https://dejure.org/gesetze/KrW-AbfG/__paste_norm__.html)
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§ 56Geheimhaltung und Datenschutz
§ 57Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
§ 58Vollzug im Bereich der Bundeswehr
§ 59Beteiligung des Bundestages beim Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 60Anhörung beteiligter Kreise
§ 61Bußgeldvorschriften
§ 62Einziehung
§ 63Zuständige Behörden
§ 63aBestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 64(weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 56 KrW-/AbfG
2 Entscheidungen zu § 56 KrW-/AbfG in unserer Datenbank:
- VK Südbayern, 06.02.2017 - Z3-3-3194-1-50-12/16
Abfallrechtliche Klassifizierung von Aushubmaterial und schwere Qualifizierung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17
Vergabe "Strafjustizzentrum M. /Neubau: Baugrube Verbau" - verspäteter Antrag auf ...
- OLG München, 21.04.2017 - Verg 2/17